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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 210

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 210)
Language
German
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IRI
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gegen den Magistrat zu wenden, „der die dasiger Bürgerschaft eine Rebellion zu verursachen, ja das Querulantens Behausung zu erstürmen sich erfrechen wolle". Schließlich wurde die Affäre dadurch beigelegt, daß Graf Rrocop Adalbert Ozernin mittels Dekret de dato 12. März dem Apotheker Frey den Befehl erteilte, seine schriftliche Verzichterklärung, zu der er sich selbst verpflichtet hatte, unverzüglich beim Magistrat einzubringen, was dieser auch tat. Diese Affäre hatte auch für manche Newhausor Juden unangenehme Folgen. Am 9. März wurde der Judenrichter Samuel Bobele auf den Magistrat beschieden, wo ihm befohlen wurde, den bei Christen wohnenden Juden mitzuteilen, daß sie diese Wohnungein bis zum 13. März zu räumen hätten.94 Ob diese magistratische Anordnung tatsächlich durchgeführt wurde, ist unbekannt. Jedenfalls wohnten im Jahre 1779 wieder Juden in »bürgerlichen Häusern, was den Unwillen des Neuhauser Propstes Freiherrn v. Eberg wachrief, dessen er im folgenden interessanten Schreiben an den Magistrat Ausdruck verlieh: Edle Wahlweise Sonders liebe Herren! Ich setze mein gänzliches Zutrauen auf den mir bekannten Eifer, den ich an Ihnen zur Andacht u. Tugend mit häuffigen Vergnügen oftmalen wahrgenommen, daß Sie samenitlich meinem billigen und auf die Allerhöchst Landes Fürstliche Befehle sich gründende Verlangen Genüge zu leisten, nichts verabsäumen werden. Ich erfahre mit nicht geringen Entsetzen, daß in sehr vielen bürgerl. Häusern Juden als Inwohner aufgenommen sind und gleichwie die Vermehrung dieses Volkes der handelnden Bürgerschaft sehr nachtheilig, ebenso schmerzlich fällt mir dieser Umstand, da ich die meiner Obsorge anvertraute Seelen durch derley mit den Juden gemeinschaftlicheis Leben den gefährlichsten Folgen ausgesetzt sehe. Ich »zweifle gar nicht, ein Wohlweyser Magistrat wird ohne allen Zeitversehub dieser Unordnung die billige Schranken zu setzen nicht unterlassen und die in Christen Häusern wohnende Juden ohne Aufnahm einer Entschuldigung abschaffen; auch den Dienstbothen, so ihnen zu ihrem Schabes gestattet werden, nachdrücklichst verbieten: unter schwerster Straffe bey ihnen zu übernachten und an unserem Sonn- und gebothenen Feyerthagen keineswegs ihnen einige Arbeit zu verrichten, vielweniger sich für beständige Zeiten von solchen in Dienst aufnehmen zu lassen. Ich verachte zwar dieses unglückliche Volk nicht, ich bedauere es vielmehr und ermangle nicht für dasselbe den Herrn inbrünstig anzurufen: damit er solches aus den Finsternissen des Unglaubens herausziehe und in dem Schöße Seiner Heil. Ohrist.-Katholischen Kirche mit uns vereinigen wolle: so lange sich aber dieses Volk halstärriger Weise 200 18

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