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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 209

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 209)
Language
German
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IRI
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nis zur Niederlassung in Neuhaus erhalten habe. Eine tiefe Erregung bemächtigte sich darob der Bürgerschaft. In der am 3. März abgehaltenen Ratssitzung verlangten die Gemeindeältesten, die Vorstadtvorsteher und der aus diesem Anlaß gewählte besondere Ausschuß der Bürgerschaft stürmisch die Vorlesung des Dekrets und die Ausfolgung einer Abschrift desselben, was auch geschah. Unter großem Tumult wurde der Ratsherr Frey mit Vorwürfen überschüttet und durch die Drohung mit einer Entziehung des Mandates und der Errichtung einer zweiten Stadtapotheke eingeschüchtert, verpflichtete er sich schließlich durch Handschlag, von dem Verkauf des Hauses an einen. Juden abzusehen und diese Verzichterklärung noch am selben Tage schriftlich dem Magistrate einzuhändigen. Doch, zu Hause angelangt^ überlegte sieh Apotheker Frey die Sache und unterließ die Zusendung seiner schriftlichen Verzichterklärung an den Magistrat. Auch weigerte er sich, einigen „ex officio" an ihn ergangenen Vorladungen des Magistrats Folge zu leisten. Da überreichten Stadtrat und Bürgerschaft eine Eingabe an den Grafen, worin 1. erklärt wird, daß Apotheker Frey wegen seines Wortbruches von der Bürgerschaf t nicht mehr als Stadtrat angesehen werden könne, 2. um die Erlaubnis zur Errichtung einer zweiten Apotheke in der Stadt gebeten wird. In dieser interessanten Eingabe wird besonders hervorgehoben, daß Apotheker Frey zu den Männern gehöre, welche die an ihre apostolische Majestät im Namen der Bürgerschaft überreichte Petition wegen der „von den Juden herrührenden Bedrückung und Verfall der Bürgerschaft" unterfertigt hatten. Der Graf möge doch bedenken, daß, wenn schon durch die in der Stadt wohnenden vier jüdischen Familien und deren großen Anhang08 die ganze Bürgerschaft bedrängt wird, indem die Juden durch ihren starken Handel mit Zucker, Kaffee, Wolle, Leder, Leinwand, Schnittwaren usw. die Handelsleute und einzelne Professionisten derart in ihrem Erwerbe geschädigt werden, daß einige leider augenblicklich den Ruin vor Augen haben, wie wird es erst sein, wenn noch mehr Juden durch den Kauf von Häusern in der Stadt die Berechtigung zum freien Handel bekommen würden. Da würde den armen Bürgern nichts als Elend und Kummer bevorstehen, die Stadt Neuhaus aber würde izu einem Sammelplatz der Juden werden. Die Erregung in der Bürgerschaft und der Unwille gegen den Apotheker Frey steigerte sich inzwischen derart, daß das Oberamt am 6. März in einer Zuschrift an den Grafen nach Prag „um Hochgnädigen Befehl" bat, „was in Sachen weiter zu veranlassen wäre, maßen gesagt wird, daß noch nie ein so großer Aufstand in der Stadt als dermahl wäre". Die Bürger drohten, das Rundtsehe Haus eher zu demolieren, als es in jüdischen Besitz kommen zu lassen. Der Apotheker Frey sah sich genötigt, sich an das Kreisamt in Täbor mit einer Bitte um Schutz 17 199

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