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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 208

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 208)
Language
German
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IRI
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haben wird; im Kriegsfälle aber hierin weder Christ noch Jude geschont wird." Das Gutachten schließt mit den Worten: „Da Beispiele vorhanden sind, daß in vielen Orten, ja selbst in Prag Chostenhäuser in Judenhäuser verwandelt werden, der Obrigkeit aber von diesem Hause außer dem bereits bezahlten Kaufischillinge ein jährliches Zins- und Schutzgeld von 30 Gulden zufließen wird, so wäre dem Bittsteller die Vereinigung beider Häuser und die stadtbücherliche Eintragung derselben zu bewilligen." Dem Gesuch des Bebele wurde stattgegeben. Doch war dadurch der Wohnungsnot der Neuhauser Judenschaft nicht abgeholfen. Die Zahl der in der Stadt wohnenden Juden wuchs langsam von Jahr zu Jahr. Im Jahre 1767 erhielt Isaac Bobeies Schwiegersohn, Jakob Wiener, die Erlaubnis, als „Tabakverlag Miteontrahent" in Neuh&us zu wohnen. Im Jahre 1774 erteilte Graf Czernin dem Branntweinhauspächter Pinkas Wolf die Erlaubnis, seinen Schwiegersohn Gabriel Bondi für die Dauer der Pacht bei sich zu behalten^ doch unter der Bedingung, daß derselbe keinen wie immer gearteten Handel oder Gewerbe zur Benachteiligung der Neuhauser Kaufleute betreiben dürfe, trotzdem Oberamtmann Ambrosch die Abweisung des Petenten beantragte, „da die Neuhausef Juden selbst gegen die Aufnahme von neuen Juden in die Stadt seien und darüber murren, daß dem Isaac Bobele erlaubt wurde, seinen Schwiegersohn Jakob Wiener bei sich zu behalten, der nun einen eigenen Handel treibt und die ansässigen Juden benachteiligt. Und so werde es auch mit des Bittstellers Schwiegersohn sein, der sich in der Stadt einnisten und dieselbe nicht mehr wird verlassen wollen." Die Erweiterung des jüdischen Handels brachte die Notwendigkeit, jüdisches Hilfspersonal anzustellen, das in den Judenhäusern keine Unterkunft fand. Im Jahre 1779 gab es in Neuhaus bereits neun jüdische Familien mit 67 Seelen;92 die Juden hatten sich demnach seit 1723 um das Doppelte vermehrt, während die jüdischen Häuser nur um eines vermehrt wurden. Kein Wunder, daß die Gelegenheit zur Erwerbung eines bürgerliehen Hauses in der Waigervorstadt von einem Neuhajuser Juden mit Freude ergriffen wurde. Ende Feber 1775 nämlich verbreitete sich in der Stadt die Nachricht, daß beim Magistrat ein Dekret des Grafen Czernin vorliege, wornach dem Apotheker und Mitglied des Stadtrates Johann Frey die Er* laubnis erteilt wurde, das von ihm käuflich erworbene Rundtsche Haus in der Waigervorstadt einem Juden zu verkaufen. Der Name des Juden ward nicht genannt, doch handelte es sich wahrscheinlich um Isaac Bobele, der das Haus für seinen Schwiegersohn, den Tabakverleger Jakob Wiener, kaufen wollte. In der Stadt glaubte man jedoch, daß es sich um einen neuen Juden handelte, der von der Obrigkeit die Erlaub- 198 16

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