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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 206

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 206)
Language
German
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vereitelte, daß ihm keiner einen Laden vermieten wollte. In den folgenden Jahren wird Isaac Bobele als „Bodtaschen Magaziner und Tabak- Verlag-Mitkontrahent" — seit dem Jahre 1767 gilt nämlich sein Schwiegersohn Jakob Wiener als Mitkontrahent des Tabakverlages — bezeichnet. Auch betrieb er mit Jakob Wiener den Wollhandel en gros, indem er den Neuhauser Tuchmachern Wolle auf Kredit lieferte. Schon im folgenden Jahre fand der Neuhauser Stadtrat wieder Ursache, gegen Isaac Bobele mit einer Beschwerde an die Obrigkeit einzuschreiten. Bei der Neuhauser Judenschaft machte sich um diese Zeit der Wohnungsmangel empfindlich geltend. In den überfüllten jüdischen Häusern konnten die neu hinzugekommenen Bestandjuden Isaac Bobele und dessen Schwiegersohn Jakob Wiener keine Unterkunft finden; sie mußten in christlichen Bürgerhäusern wohnen, wozu sie als Tabakverleger berechtigt waren, was jedoch für sie mit verschiedenen Unzukömmlichkeiten verbunden war. Da bot sich Isaac Bobele die willkommene Gelegenheit, das in den Besitz des Grafen Gzernin übergangene Haus der Witwe Roisine Schmeißer, das an das jüdische Bindelessehe Haus angrenzte, zu erwerben. Der Graf trug zwar Bedenken, dieses Bürgerhaus einem Juden zu verkaufen, da ein fünftes jüdisches Haus ein Verstoß gegen die Stadtprivilegien war, doch fand man einen Ausweg darin, daß zwar das Haus dem Bobele um den Betrag von 700 Fr rheki. verkauft wurde, der Kaufvertrag jedoch in Form eines „Miethungs Contracts" auf 6 Jahre abgefaßt wurde. Bobele bezahlte 700 Fr „Nomine eines Vorschusses auf die Unkosten nötiger Reparaturen". Ferner verpflichtete er sich, als „Züns und Schutz Geld" 30 Fr jährlich an das obrigkeitliche Rentamt abzuführen. Auch die von den christlichen Häusern an die Stadt zu entrichtende Abgabe von 30 kr monatlich hatte er an das obrigkeitliche Rentamt für die Stadt abzuführen. Diesem Hause durften weder von der Stadt noch vor der Geistlichkeit neue Abgaben, die landesfürstlichen ausgenommen, auferlegt werden. Auch sei dieses gleich den anderen jüdischen Häusern von der „Militär Bequartierung" befreit, die der „Miethungs Nehmer" mit barem Gelde zu leisten haben wird. Auch gegen diesen Mietvertrag, der eigentlich ein fingierter Kaufvertrag war, überreichte der Neuhauiser Magistrat an den Grafen ein „Supplicat", worin ausgeführt wird, daß durch diesen Vertrag die Bürgerschaft in ihren Interessen dadurch geschädigt wird, daß dem Bobele für dieses Haus die Befreiung von der „Militärbequartierung und noch andere Rechte und Freiheiten zugestanden werden, die doch nur den vier privilegierten Schutzjuden zustehein. In Erledigung dieser Eingabe weist der Graf am 1. Juni 1765 das Supplikat des Magfetrates ab mit der Bemerkung: „Deren Supplicanten Gesuch will iefr noch dermahlen ihrer Unwissenheit zu guttem 196 14

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