Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 201)
- Language
- German
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Laut der für Neuhaus angefertigten „Fassion"84 wohnten in diesem Jahre in Neuhaus, außer dem Bestandjuden Jakob H i r s c h e 1 und dessen Mutter G ä 11 oder Elisa betHirschl die vier privilegierten Schutzjudem: Samuel Bobele, Benjamin Bindeies, Josef Hart und Baruch Winternitz, sowie auch ein neu aufgenommener Schutz jud Jak o b Khan oder K o h n, der zwar noch nicht in Neuhaus wohnte, doch das Schutzgeld von 25 Gulden bereits entrichtete. Jakob Kohn aus Cerekev85 gehörte zu den reichsten Juden in Südböhmen. Schon im Jahre 1751 errichtete er in Neuihaus eine Baumwollniederlage für die Neuhauser Spinner und Weber. Doch protestierte dagegen die Tuchmacherzunft, besonders aber die Tuchscherer. Der Magistrat überreichte einem schriMichen Protest an die Obrigkeit, worin betont wird, daß dieser jüdische „Verlog" gegen die städtischen Privilegien verstoße. Da jedoch mit den Protesten nichts ausgerichtet wurde, verordnete der Magistrat via facti die Schließung des Kohnscihen Ladens in der Waigervorstadt und beschlagnahmte die Warenvorräte, die jedoch im Auftrage de® Bechiner Kreisamtes dem Eigentümer zurückgegeben werden mußten. Jakob Kohn errichtete hierauf seine Niederlage in dem 8 km von Neuhaus entferntem Dorfe Jarosov. Im Jahre 1755 verhandelte er mit der Witwe Michl wegen des Kaufes ihres verschuldeten Hauses. Oberamtmann Herget befürwortete beim Grafen das Ansuchen des Jakob Kohn um die Bewilligung des Hauskaufes mit der Begründung, das Haus sei baufällig, weshalb bei einer Versteigerung niemand den Betrag von 2160 Gulden dafür geben werde, welche Kohn anbietet. Es kam jedo-ch nicht zum Abschlüsse des Kaufes. Er kaufte im Jahre 1757 mit obrigkeitlicher Bewilligung das Michl Winternifczsche Haus um den Betrag von 1900 Gulden rhein. Bis zum Wiederaufbau dieses baufälligen Hauses betrieb er in Neuhaus seinem Handel in zwei Läden, die er mit Bewilligung der Obrigkeit in Bürgerhäusern provisorisch gemietet hatte. Auch fremde Juden hatten Läden in Bürgerhäusern gemietet, die sie als Niederlagen für ihre Waren benützten. Auf das Einschreiten der christlichen Handelsleute richtete Oberhauptmann Herget „auf Hoehaigenen Befehl der gnädigsten Obrigkeit Von Ambtes wegen" an den Magistrat eine Zuschrift folgenden Inhaltes: „Es werden hier Klagen angebracht, daß Juden, sowohl einheimische als fremde, bei den Bürgern in der Stadt einige Gewölbe für ihren Handel gemietet hätten, was sowohl wider die allerhöchsten landesfürstlichen Verordnungen als auch wider die grundobrigkeitliche Gerechtsame verstoße. Hiedurch haben sich nicht nur die betreffenden Bürger strafbar gemacht, sondern auch der löbliche Magistrat habe sich eine Fahrlässigkeit zuschulden kommen lassen, weil er „den Bürgern in allem freie Zügel lasse" und nicht besser darüber gewacht habe, daß dieselben keine ungesetzliche Handlung be- 9 191