Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 198)
- Language
- German
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schaffen und es dem Agenten ausfolgen. Doch erwarte er mit nächster Post die zuverlässige Versicherung, daß ihm der Betrag gleich nach seiner Rückkehr nach Neuhaus bar zurückgezahlt werden wird, sowie auch die Mitteilung, wer als der Aussteller des Wechselbriefes figurieren soll. Jeiteles verließ Neuhaus Ende Oktober, David Wolf Lichtenstadt im November 1748. Abraham Duschenes hatte ischo«n im Juli 1748 Neuhaus verlassen, von wo er sich nach Wien begab, um als ehemaliger Vorsteher der Prager Judenschaft an der daselbst am 14. Juli tagenden Beratung über die Aufteilung des den Juden Böhmens, Mährens und Schlesiens zugedachten Steuerquantums teilzunehmen. Doch wurde ihm von Koref und Frankel die Teilnahme an der Beratung verwehrt, da er sich um die Prager Judenschaft während des Exils wenig gekümmert hatte. Er gehörte zu den besonders ausgewählten 101 Personen, welche schon am 27. August in Prag wieder einziehen durften, und zu den 4 Männern, die von der Statthalterei zu provisorischen Vorstehern ernannt wurden.78 Bis zum Jahre 1725 konnten die Neuhauser Grundherren sich über den Numerus clausus der Neuhauser Judenschaft nach Belieben hinwegsetzen, indem sie, wenn es ihnen paßte, einem oder mehreren überzähligen Juden die Niederlassung in Neuhaus gestatteten. Das änderte sich jedoch, als durch das kaiserliche Reskript vom 31. Juli 1725 die Zahl der Judenschaft für Böhmen mit 8541 Familien fixiert und für Neuhaus die 4 jüdischen Familien gesetzlich festgesetzt wurden. Procop Albert Graf Czernin, der sich immer im Geldverlegenheit befand, weil sein Vater Franz Josef als „grand seigneur" enorme Summen-ausgegeben und beträchtliche Schulden zurückgelassen hatte, hätte gern so manchen überzähligen Juden aufgenommen, um seine Einkünfte zu vergrößern, wenn ihn nicht das Gesetz, das auf die Übertretung mit einer Strafe von 1000 Dukaten ahndete, daran gehindert hätte. Auch die ältesten Söhne der Neuhauser Schutzjuden mußten auswandern, wenn sie sich eine Familie gründen wollten, was ihnen zu Hause unmöglich war, so lange nicht eine Schutznummer frei wurde. Dem ältesten Sohne des Abraham Bobele, Isaac, gelang es im Jahre 1737, sich in Cernowitz (Mähren) eine Schutznummer zu erwerben. Um auch dem jüngeren Sohne Samuel die Begründung einer Familie zu ermöglichen, mußte sich Abraham Bobele vom Grafen die Erlaubnis erwirken, seine Schutznummer dem Sohne abzutreten. Am 12. März 1748 gab er im städtischen Grundbuchamte die Erklärung ab, daß er sein Haus im Werte von 800 Gulden, sowie auch seine Berechtigung, als Schutzjude in der Stadt einen Handel zu treiben, seinem Sohne Samuel und dessen künftigen Ehegattin Esberle Schulhof vollständig abtrete. Hiemit hat Abraham Bobele, so bemerkt der Stadtsehreiber im Grundbuche, sich des Wohn- 188 6