Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 197)
- Language
- German
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vorgeht, daß ihn der „Eltiste der Sehneiderzunft" am 17. April 1747 vor den Stadtrat zitierte, da er statt eines ausbedungenen Schneiderlohnes von 48 bloß 45 Kreuzer zahlen wallte, sowie auch wegen einer von ihm nicht eingehaltenen Lieferung von fremdem Tuche.78 Auch Geldgeschäfte machte Jaiteles in Neuhaus. Am 7. Mai 1748 klagte er den Werozl Jandera wegen einer Schuld von 300 Gulden laut vorgelegtem Wechsel.74 Abraham Duschenes erregte durch seinen Handel den Unwillen der Neuhauser christlichen Kaufleute. In der Session des Stadtrates vom 8. November 1746 brachte der Vertreter der Kaufmannschaft eine Beschwerde vor, daß der Jude Duschenes, obwohl er „ein bemittelter Herr" ist, durch seinen in Neuhaus betriebenen Handel die arme christliche Bürgerschaft und Steuerzahler im Erwerbe schädige, weshalb der Magistrat sich ihrer annehmen möge. Der Stadtrat erklärte jedoch, man könne dem Duschenes den Handel in der Stadt nicht verbieten, da laut hoher Verordnung vom 29. September 1746 den jüdischen Emigranten freier Handel und Wandel erlaubt worden ist und dieselben gemäß der am 26. Juli a. c. erlassenen hohen Verordnung hier in der Vorstadt nicht nur geduldet werden müssen, sondern auch den obrigkeitlichen Schutz zu genießen haben. Doch stehe es jedem, der durch konkrete Tatsachen nachweisen kann, daß er durch den Handel des Duschenes geschädigt wird, frei, sich dagegen hohen Ortes zu beschweren.75 In der Session vom 13. Feber 1748 wurde eine königliche kreisamtliche Verordnung verlesen, wonach Abraham Duschenes auch für das Jahr 1748 das Privilegium erhalten habe, „Bruchsilber und -Gold zu kaufen und solches in das Kaiserliche und Königliche Münzamt zu liefern44.76 Bemerkenswert ist eine Anweisung des gräflichen Rentamtes an das gräfliche Bieramt auf Verabfolgung eines halben Fasses Bier an „Michl Löwl Gaydeles allhießigen Stadt Schutz Juden" als Interessen von nach 3 Monaten zurückgezahlten 200 Fr rh., die er „in Ermangelung einiger Rentgelder... in die Renten vorgestreckt". Auch an Abraham Duschenes zahlt das Rentamt 15 Fr 16 x aus als Zinsen von einem am 7. Juni 1747 dem Rentamte vorgestreckten Betrages von 600 Fr rh., welche ihm in 3 Raten (am 12. September, 16. November und 13. Dezember) zurückgezahlt wurden. Simon Löbl Kuihe hielt sich zumeist in Wien auf, wo er als Monturenlifeferant fürs Militär sich betätigte.77 Im Monate Dezember 1747 wird er von dem Neuhaus er Hauptmann in einem Brief nach Wien beauftragt, den Betrag von 2040 Gulden als Darlehen dem Wiener Agenten des Grafen Czernin auszufolgen; wie er aus Wien in einem Briefe mitteilt, könne er das nicht sof ort tun, da er momentan nicht im Besitze von so viel Geld ist, er werde sich jedoch in einigen Tagen das Geld ver- 5 187