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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 194

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 194)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1653-2645997
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gien erlaubt sei, dieselben bei sich oder in gemieteten Wohnungen in Wien zu behalten, muß er dieselben „aus andern Verhinderlichen Urßachen" anderswo unterbringen. Da nach Inhalt der obenerwähnten Privilegien ©einen Verwanditen erlaubt ist, sich sowohl im Reiche ab auch allenthalben in den kaiserlichen Erblanden niederzulassen, habe Fürst Schwarzenberg auf sein Ansuchen einem seiner Verwandten die Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalte in einem herrschaftlichen Hause in Frauenberg erteilt.67 Er bitte daher den Grafen um die Gnade, einigen seiner Verwandten die Erlaubnis zum Aufenthalte in Neuhaus für die Zeit bis zur Wiederherstellung der Ruhe in Ungarn zu erteilen, welchem Ansuchen Graf Czernin stattgegeben hat. (Vgl. Beilage Via.) Aus dieser Konskriptionislisite erfahren wir auch, daß die Neuhauser Juden trotz allen Resolutionen und Privilegien der Grafen Slawata und trotz allen Protesten der Neuhauser Handelsleute und Krämer mit allerlei Waren Handel trieben, mit allem, womit zu handeln die Juden im Königreich Böhmen berechtigt waren. Von einer Einschränkung des jüdischen Handels auf Messing, Kupfer usw. wird hier nur erwähnt, daß sie ein in alter Zeit angeblich geltendes Recht gewesen sei. Den Haupterwerb der Nauhauser Juden bildete um diese Zeit der Handel mit Leinwand und Schafwolle, welche sie bei den Herrschaftein nicht nur in der Neuhauser Gegend, sondern auch in den entfernten Gegenden Böhmens und Mährens kauften und an die Neuhauser Tuch' macher oder a^n Prager Großhändler verkauften. Der Neuhauser Jude Aron Samuel kaufte im August des Jahres 1700 Wolle vom Grafen Bredau auf dessen Gut Tachlowitz bei Unhost im Kladnoer Bezirk, die er nach Prag brachte. Als ihm daselbst von „den Pragerisehen Juden- Perdon- oder Aufsehlags-Pächtern" die Entrichtung des „Aufschlages** von der Wolle abverlangt wurde, legte er ihnen den Originalvertrag vor, woraus ersichtlich war, daß die Wolle nicht in Prag erhandelt worden war, weshalb er von der Entrichtung des Perdons befreit wurde. Doch am nächsten Tage wurde ihm der Perdon trotzdem abverlangt und als er die Zahlung verweigerte, wurde er von dem „Monats-Juden" Salomen Bondy beschimpft, mißhandelt und in den Arrest abgeführt, so daß dessen in Prag wohnender Schwager den geforderten Betrag erlegen mußte, um die Freilassung des Arretierten zu erwirken. Aron Samuel wandte sich dann mit einer Beschwerdeschrift an den Grafen Czernin, worin er um Schutz „gegen die Vergewaltigung durch die Prager Juden" bittet, damit ihm der „unbefugt erzwungene Aufschlag retourniret, der verursachte Schaden und Auslagen ersetzet und alle billige Satisfaction gegeben werde". Graf Czernin beauftragte sein Neuhauser Amt, die erforderlichen Schritte beim Prager Gubernium zu unternehmen, um dem Beschwerdeführer Recht zu verschaffen. 184 2

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