Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 192)
- Language
- German
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56 Die Namen der nach Wien gegangenen Deputierten sind: Lipman Fleischhacker, der alte Anczerle, Nasdole, Repunkiß (so) der Advokat, Schmeye, Rabin Gumprecht, Rabin Schumbschin, Kolman Kisles Sohn, Srol, Joseph Elias4 Weibes Vater, der schwarze Mayer, so sein Kind zu Prumow gefangen gewesen. 57 S. Beilage Vffl. 68 Da die Namen immer wechseln, seien sie nach dem Wortlaut dieses Stückes angeführt: Abraham Mojsis, Markus Gircharz, Salomon Baruch, Moises Ssamsse, Isak Maly, Salomon Haskonius, Isak Aron, Isak Foltin, Jonas der das herrschaftliche Bier ausschänkt, Samuel Krejci, Mandl Kramarz, Anczerle. 59 Unter den Aussagen dieses Zeugen finden sich auch zwei, welche lauteten: „Zeugen ist wissend und wahr, daß die Juden mit solchem Darlehen der 6 Mille flor. ihnen großen Nutzen geschafft und daß sie, die jetzige Juden, nach Absterben etlicher alten Juden zu U.-Brod viel Tausent geerbt haben; und darmit haben sie ihren Nutzen, Handel und Wandel getrieben, Contributiones und Renten darmit bezalt, das ihrige aber im Beutel behalten, ihre Kinder darmit reichlich ausgeheiratet, auch ihren Tochteren reiche Männer zuwegen gebracht, weilen sie von ihren Gelderen keine Gaben haben geben dörfen. — Z. i. w. u. w., daß bei denen Juden das Gesatz und der Brauch ist, wann Schulden dergestalt gemacht werden, daß nicht allein die Erben, sondern die ganze Gemein und welche sich unterdessen unter die Gemein begeben, solche Schulden mit abzustatten verbunden seien; und solches nicht allein bei ihnen bräuchlich, sondern auch ihre Rechtsbücher mit sich bringen. Noch viel mehr, wann ein frembder Jud zu einer Gemein sich begibt, mit ihnen zu wohnen und selbe Gemein etliche Tausend schuldig wäre, daß er verbunden seie, mit sein Anteil zu zahlen; und solches nicht brauchlich seie in der ganzen Welt, wo Judengemein sich befinden." Dieser angeblich in U.-Brod allein bestehende Brauch beweist schon die Unzuverlässigkeit dieser Zeugenaussagen. 60 Vgl. Beilage IX. 61 Vgl. Beilage X. 62 Fasz. Ung.-Brod B. 12. 63 Vgl. Beilage XI. 75 181