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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 191

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 191)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1650-2645994
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Waren... 100 fl. rh.; Schulden an die Herrschaft, in die Schul u. ähnl.... 900 fl. rh.; insgesamt also 1800 fl. rh. — Des Pinkus Hauptgläubiger in Wien war der Handelsmann Johann Feurer, von dem mehrere spezifizierte Rechnungen und auch Klagen, z. B. im März 1650 wegen 755 fl. in den Akten erliegen. — Vom 13. April 1651 liegt eine Klage vor von Mathias Leinpaumb, hofbefreiter Hofh&ndelsmann in Wien gegen Lebell Daniel und Daniel Moyses wegen einer Schuld von 200 fl. seit 1641 und 144 fl. seit 1642. 47 Wegen einer ähnlichen Behandlung seiner Juden ein anderes Mal entschuldigte sich der Graf beim Kaiser, in dessen Namen es ihm wohl vorgehalten worden war, dahin, daß es doch nur „ein kleiner Exzeß" gewesen, „den ich mag begangen haben, indem ich meine etliche Ungarisch-Broder Juden vor drei Jahren unter die (Ben. o. Gen.?) Schwein auf einen Tag habe einsperren lassen, gegen der Größe der Straf und schändlichen Consequenz, die man mit mir einführen will. Es ist ja*', fährt er fort, „keinem Juden kein Kopf, kein Bein gebrochen, und am Leben noch Gesundheit kein Schad, sondern nur bloß ein Burla (ital. Spott) und Mortification (wohl soviel wie Mürbemachen, ein Ausdruck der Kochkunst) angethan, weil sie keinesweges auf gütige öftere Ermahnung...". 48 Wir besitzen auch unter den Akten (tschechisch) eine „Anempfehlung (naporußem)" des Amtmanns im Auftrag des Grafen, welche aus einer langen aufgestellten Liste sich als Richter und Alteste eignen würden. Da wir hierin das älteste Namensverzeichnis eines Teiles der jüdischen Bürgerschaft u. zw. der für Ehrenstellen geeigneten, besitzen, seien sie hier aufgezählt. Für den Richterposten sind vorgeschlagen: 1. Marek Pinkus, 2. Kaiman Abraham, 3. Marek Gircharz (mit der deutschen Anmerkung: Der Zelynka sagt: sei Richter gewesen und Radlfürer bei Anfang ihr Schelmenstuck); 4. Leffka Frankfursky. — Die Juden dürfen einen auswählen, die anderen drei werden Kandidaten für das Amt eines der 4 Judenältesten neben folgenden anderen: 5. Abraham Mojses. 23. Pinkus Lewka. 6. Abraham Jelens Sohn. 24. Josef Elias. 7. Abraham, der neue Stadtmautner. 25. Jochim Mojses. 8. Lewka Boskowitzer. 26. Pinkus Marek. 9. Marek Casny. 27. Lewka Pinkus. 10. Aron Moises. 28. Jonas Jakub. 11. Srol Glaser (Sklenäf). 29. Isak Foltin. 12. Lewka Isak. 30. Hansl Jelens Sohn. 13. Marek Samuel. 31. Marek Mojses. 14. Zelenka, der herrschaftliche Mautner. 32. Jelen Archar. (?) 15. Salomon Moises. 33. Marek Nemec. 16. Jonas Lewkas Sohn. 34. Mojses Jonas. 17. Hersehl Kunas Sohn. 35. Mojses Salomon. 18. Salomon Baruch. 36. Lewka Dauhel. 19. Isak Pinkus. 37. Baroch Salomon. 20. Josef Marek. 38. Nafftl Aron. 21. Maly Isak. 39. Peter Öasny. 22. Marek Jakub. Zum Schluß noch die Bemerkung: Wir aber bitten den Herrn Grafen untertänigst, daß er uns dabei lasse, daß wir unter uns den Richter und die Ältesten frei wählen, denn so war es von altersher, wir haben darüber Begabnisse und zahlen dafür. 49 Au3 einem als „Exemplum" beigegebenen Schreiben vom 19. Dezember 1651 des Löbl Schwarz, Jud von Holeschau, soll erwiesen werden, daß anderwärts bei Verheiratung eines Judenkindes in eine andere Herrschaft nur notwendig ist, um die Bewilligung bei der eigenen Herrschaft einzukommen und eine Taxe von 10 Dukaten zu zahlen. 50 Vgl. die ganz anders lautenden Angaben oben, S. 121. 51 Auf der Rückseite des Aktes die Notiz: „Zaloba od 2ida Kolma Abrahama na rabina directe, et per indirectum na Mojzise Abrahama a Sklenarze hrozna, kterou Hasconius byl nekolik nedel zatajil." 52 Auf der Rückseite deutsch: „Von der Ung. Broder Judengemein Klag wider den Schelm Rabiner". 53 S. Beilage VI. 84 Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich, soweit es sich feststellen ließ, auf das Verzeichnis oben S. 30. 55 S. Beilage VIL 180 74

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