Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 167)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1626-2645970- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Uderlich angehebt und drauf bald zerschlagen". Gleichwohl habe ihm der Landeshauptmann „auf 14.000 beiläufig schuldige, 300 fl. zu geben angebotten (die habe ich und noch mitt harter Mühe und selzamen Conditionibus erhalten". Alles übrige sei aber „auf Schrauben und Vertröstungen" gestellt worden, die er nicht annehmen wollte, sondern den Herrn Landeshauptmann gebeten, ihm wenigstens noch 700 fl. sofort bar erlegen und den Rest auf feste Termine festsetzen zu lassen. Während dieser Verhandlungen sei er an Podagra erkrankt und „ligehafft worden". Das habe sofort der Landeshauptmann als Vorwand genommen, und ihm durch seinen Advokaten sagen lassen: „Es sei bei mir kein Dank, ich rede ihme übl nach." Er, der Graf, habe aber nur sich „gegen unterschidlichen beschwert, daß ich augenscheinlich sehe, wie vertraulich und partial Herr Landeshauptmann auf der Juden Seiten seye und die Sache zum Verschub noch länger bringen wolle, auf daß er sich derer erbosten bezüglichen Juden in mich bei Hoff Angeben länger praevaliren, also mich besser persequiren und verkleinern künne". Er bedauert, daß der kaiserliche Hof soweit entfernt und er an häufigem Podagra leidend sei, „entliehen werde doch gen Hoff müssen, meine Notdurfft zu handien". Inzwischen möchte er doch noch versuchen, ob eine abermalige „Recommendation" des Fürsten beim Landeshauptmann vielleicht nütze. Er sei ja eventuell bereit, „um nur aus der Sache zu kommen", den Juden „einen merklichen Nachlaß" zu gewähren, u. zw. um so größer, je größer ihre bare Anzahlung wäre. Er wolle ihnen „durch Contract ihre Privilegien erweitern, ihre Condition verbessern", nur solle bares Geld gegeben werden und der Rest nicht „auf juratoriam cautionem liderlicher betruglicher Juden, sondern genugsambst versichert werden". In diesem Sinne möge ihm der Fürst- Schwiegervater noch einmal helfen. Sicherlich, obwohl keine Antwort und kein sonst direkt darauf bezüglicher Akt mehr vorliegt, hat Dietrichstein den endlichen Ausgleich auf dieser Grundlage durch Intervention beim Landeshauptmann durchzuführen verstanden. Denn am 27. Mai 1654 übergab die „ganze Judengemeinde" dem Grafen ein devotes Memorial, in dem sie ausdrücklich davon sprechen und dafür danken, daß sie wieder in Gnaden aufgenommen seien. Wenn sie die eben fälligen Abgaben und Kontributionen zu seinem Verdruß nicht zu leisten imstande seien, so sei der Grund einzig und allein der, daß viele Juden mit ihren Frauen weggezogen seien und auf anderen Herrschaften sich aufhielten. Sie bitten ihn daher, ihnen ein Patent unter seinem Siegel gemäß der Landesordnung zu geben, damit sie solche Juden, wo immer sie sie treffen, anhalten und in den Arrest geben können. Sie wollten zu diesem Zwecke sechs Juden ausschicken und selber auch dahinter sein, denn sie hätten genug lang 156 50