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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 166

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 166)
Language
German
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registriert ist, erfahren, die ganze Angelegenheit schwebe noch ebenso in der Luft, wie vor dem Urteil vom 26. September 1653, und wir auch Grund haben, weiters anzunehmen, daß die Decarceration noch nicht erfolgt sei. Leo Wilhelm beginnt — eigenhändig — diesen Brief mit der Erinnerung, daß ihm der Fürst auf sein Schreiben vom 8. Oktober geantwortet habe: „Es freue ihn, den Fürsten, in der Seele, daß dieser Juden Strittigkeit ein Ende sey". Und Leo Wilhelm fährt dann fort: „Mein gnädiger Herr, es hätten wol mehr gemeint, daß dieser durch soviel Jahr langwürigen Strittigkeit solte durch den Sentenz ein Ende gemacht sein worden. Ich aber, der die Boßheit der Leute könne, habe mir wol eingebildet, man werde noch wol allerlei finden, die Sache steken zu machen, wie ich dan festiglich davor halte, daß, wann Herr Serenyi in Abwesenheit Herrn Landeshauptmanns den Sentenz nicht gesprochen hatte, noch nicht geschehen wäre. Dann der H. L. H. schon damahlen gegen einen außdrüklich gesagt: ,der Graf v. Kauniz vermeint, er habe schon gewunen; nein, es wirdt noch nicht nach seinem Kopf gehen4. Herngegen hatt er mir gesagt (kans mitt Gott bezeigen): ,Nunmehr werden diese Sachen besser vonstatten gehen*. Er führt dann weiter aus, daß er von den Juden in diesem halben Jahr seit der Sentenz (26. September 1653 bis 6. Februar 1654) nicht einen Kreuzer erhalten habe; dagegen, als er letztlich in U.-Brod gewesen — dieser Brief ist in Brünn geschrieben, wo Kaunitz bekanntlich seinen eigenen Palast hatte — „habe wieder unterschidliche Despectus und Ungehorsamb von denen Schelmen ausstehen müssen". Wenn ein Teil der Juden, „die erlicheren", etwas an Geld „zusammenschißen" wollten, seien die anderen über sie hergefallen mit Messern und Bierkannen, so daß sie einen blutig geschlagen, einem anderen das Aug ausgeschlagen haben. Als er dann nach Brünn gekommen sei und dem Herrn Landeshauptmann geklagt habe, „ich kann es langer nicht ausstehen, der Sentenz sei mir dergestalt nichts nuz", nicht einmal 300 fl. hätten ihm die Juden auf so viele tausende geben wollen, trotzdem der Herr Kreishauptmann in eigener Person ihnen zuredete, und ihm bleibe nichts übrig, als sich wieder an ihn, den Fürsten, um eine „Intercession" zu wenden, da habe der Landeshauptmann ihn gebeten: „soll E. f. Gn. davon nicht schreiben, er werde die Sach vornehmen, vermeine aber besser zu sein, daß es durch gütlichen Vergleich geschehe". Leo Wilhelm habe aber abgelehnt, „dan ich wußte, wieviel unterschidliche guttliche Tractaten seind vorgenomben worden, und wan man zum Zweck käme des Geldes geben, da waren alle Tractaten zerschlagen". Trotzdem habe er eingewilligt, damit der Herr Landeshauptmann nicht glaube, „daß ich ihme nicht volgen wolle". Als dann die Landesältesten der Juden nach Brünn gekommen seien, „haben sich die Tractaten gar 4t) 155

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