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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 168

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 168)
Language
German
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darunter gelitten und für sie gezahlt. Auch möge der Burggraf ihnen einige Leute zu Hilfe geben, damit solche Rückstände in den Zahlungen nie wieder entstehen.61 Das Mittel scheint merkwürdigerweise nicht ganz ohne Wirkung gewesen zu sein, allerdings führte es auch zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen Judengemeinden und in unmittelbarer Folge zwischen den Herrschaften. Es kann kaum überraschen, daß eine derselben zu ein* m langwierigen Prozeß mit Juden der dem Landeshauptmann Rottal gehörigen Herrschaft Holleschau führte, von dem hier aber nur die Hauptpunkte erwähnt seien.82 Die sieben „vermöglichsten" U.-Broder Juden waren auf die in Ungarn an der Waag gelegene Herrschaft Illau (Illawa) geflohen und hatten allen Aufforderungen vonseiten der mährischen Landesrabbiner und Ältesten, zurückzukehren, Widerstand entgegengesetzt. Um sie doch „zu einem Gehorsamb zu bringen", beschlossen die eben genannten Rabbirer und Ältesten Mährens im April 1654, daß keine jüdische Gemeinde in Mähren „mit ihnen negotiiren und handien dürfe... bei gewiss fr Straff". Zwei Holleschauer Juden, Lebel Schwarz und Jakob Marcus, hätten aber trotzdem für die Illauer Juden 11 Zentner, 39 Pfund Wachs einzuführen versucht. Das sei ihnen von den U.-Broder Juden weggenommen, mit Unkosten von 83 fl. 16 kr. nach Wien gebracht und dort für 452 fl. rh. Reingewinn verkauft worden. Diesen Sachverhalt gab der gräflich Kaunitzsche Mandatar der mährischen Landeshauptmannschaft an, als Antwort auf eine Klage, die Graf Rottal im Namen seiner Juden gegen den Grafen Leo Wilhelm eingebracht hatte. Der Prozeß zog sich noch weit in das Jahr 1655 hinein. Aber auch die U.-Broder Juden selbst waren bemüht, in einem eigenen Memorial dd° 1654, Juni 21, dem Landeshauptmann ihren Standpunkt und die Zwangslage, in der sie sich befanden, darzulegen, daraus insbesondere die Einleitungssätze von Wichtigkeit sind. Sie beginnen: „Pergen vor Ihro Excell. underthänig nicht, demnach Eu. Excell. gnädigst bewußt sein wird, daß wir mit unserem gnäd. Grafen und Herrn zur Einigkeit Gott sei Lob und Dank kommen sein und uns wiederumb in Gnad und Schutz angenommen, bei welcher Einigkeit Ihr Excell. (Rottal) das meiste gethan, wie uns unsere Landeldisten bericht haben, bedanken uns also gegen Eu. Excell. zum underthänigsten und werden daran eingedenk sein, solliches bei Tag und Nacht umb Eu. Excell. zu bedienen. — Nebenst berichten wir Eu. Excell. underthäniglich, daß wir bis uff etliche aus dem Arrest noch nicht von unserem genädigen Graffen entlassen sein..und deshalb mußten sie zu solchen Maßregeln greifen. Sie bitten ihn zum Schluß, seinen Juden den Handel mit den in Illau sich aufhaltenden U.-Broder aus den ge- 51 157

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