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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 163

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 163)
Language
German
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fürgetragen werde, wornach der Herr Graf sich zu richten wissen wird'4. Also dieselbe Verwarnung, die schon seit Jahren gang und gäbe war, der aber kein Entschluß folgte, weil der Graf auch nicht ohne Schutz dastand. In einem Briefe an den Schwiegervater vom 20. Juni bezeichnet er diese Äußerung nicht ohne ein wenig Hohn als „passionirt und scharff" und bemerkt spottend, daß er sich vom Landeshauptmann habe „ausmachen" lassen. Inzwischen hatte sich aber Fürst Dietrichstein für seinen Schwiegersohn bei der kaiserlichen Kanzlei, die sich damals längere Zeit mit dem Kaiser in Regensburg befand, eingesetzt. Vor dort bekam die Brünner Landeshauptmannschaft eine vom 16. Juli 1653 datierte Resolution des Inhalts: „Derowegen so ist hiemit Unser gnäd. Befelch an euch, daß ihr, soviel den Arrest erstberührter Judenschaft anlangt, die Sach nach Notturft erweget, ihme Grafen von Kaunitz die begehrte Sicherheit auf eine oder andere Weis verschaffet und im übrigen, was die Erörterung der Hauptsach betrifft, solche nunmehro ohne fernem Verzug vor die Hand nehmet, bescheiniget und Uns also des verdrießlichen Anlaufens fürders enthebet, maßen ihr denn Rechts zu thun wissen werdet.. Klang dieser Bescheid schon für den Grafen günstig, so erhielt er vom Fürsten, seinem Schwiegervater, ddo Regensburg, 7. Juli 1653, folgende Nachricht: „Hoch- und wohlgebohrner Herr Graff. Insbesondere freuntlich vielgeliebter Herr und Sohn. — Hiebey hat der Herr Graff die kais. Expedition dero underthänige Ungarische Broder Juden betreffent zu empfangen, wobey Ich wintschen wolte, daß diße Action anseiten des Herrn Gräften dermahlen einist woll außschlagen möge und Ihre kais. Mait. nicht mehr darmit behölügt würden. Zweiffle auch nicht, daß das löbl. königl. Ambt der Landeshauptmannschaft zue entlichen Richtigkheit schreiten wüert. Im übrigen verbleibe Meines Herrn Gräften * dienstwilligster Vatter und Knecht Max von Dietrichstein." Diese „Expedition'' und die obige „Resolution" dürften wohl gleich und übereinstimmend gewesen sein. Die Landeshauptmannschaft setzte daraufhin für den 11. August früh um 8 Uhr eine Sitzung ad audiendam sententiam an und verständigte den Grafen davon mit der Schlußbemerkung: „Es erscheine aber der Herr Graf oder nicht, so wird einen Wege als den andern mit solcher Publication (des Urteils) verfahren werden." Was — man möchte fast sagen: selbstverständlich — zu einer abermaligen Verzögerung führte, läßt sich bestimmt nicht sagen. Die Akten lassen nur einen ziemlich ernsten Konflikt zwischen dem Grafen Leo Wilhelm und seinem Vetter Rudolf erkennen, u. zw. wegen der 6000 fl. Judenschuldbriefe. Am 7. August schrieb Leo Wilhelm an Rudolf, daß 46

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