Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 162)
- Language
- German
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eines Jahrmarktes in U.-Brod 13 ihrer Untertanen in eine Stube gesperrt, „wo Bürgersleute zu sein pflegen; ist aber ihrer keinem nicht das geringste an der Gesundheit geschehen, geschweige am Leben". Und zuletzt kommt er noch auf den Landeshauptmann zu sprechen, den er nach des Schwiegervaters Ansicht nicht genug respektvoll behandelt habe. Er meint ziemlich vorwurfsvoll, „man" möge ihn doch nicht für „so verrückt" halten, daß er nicht beurteilen könne, wie „nutz" es ihm wäre, ihn sich günstig zu stimmen. Er habe alles getan, „sogar ,Ihr Genaden' in deutscher Sprache heißen müssen, damit ich ihn nicht offendire, weilen er es also ambirt hat und gar unbescheiden mir ins Gesicht gesagt, daß welcher Cavagliero im Land ihme nicht würde jExzellenz' oder ,Ihr Gnaden4 schelten, den wollte er wie einen Laquay tractieren". Trotz alledem habe er, Leo Wilhelm, dem Rate Dietrichsteins folgend sich gleichsam überwunden, den Landeshauptmann, mit dem er „zwanzig Jahr Bruderschaft hatte", also zu titulieren. Doch habe er sehr bald gemerkt, „wie er mich heimlich und öffentlich, directe et per indirectum andere anstiftend, verfolget und sich bemühet hat, bei Hof und im Land mich zu discreditiren, mich bei den Tribunalsachen auch teuflischer Politica hinzuhalten und zu strapaciren". Die „rauhen Worte" hätten allein darin bestanden, daß er, Leo Wilhelm, öffentlich gesagt habe, der Landeshauptmann verfolge ihn ohne Ursach und tue ihm in vielem „groß Unrecht", so daß ihm nichts übrigbleiben werde, als s«eine Zuflucht zu S. Mait. zu nehmen. Den Grund für des Landeshauptmanns Unfreundlichkeit, für die er noch eine ganze Anzahl Beweise zu geben sich bemüht, sieht er darin, daß er (Kaunitz) das Amt eines Oberstlandrichters erhalten und angenommen habe. Diesen Hintergrund gleichsam muß man berücksichtigen, wenn man das langwierige Schauspiel mit seinem fortwährenden Wandel verstehen will: die eigenartige Persönlichkeit des Grafen Leo Wilhelm und sein Verhältnis zum höchsten Beamten im Lande. Es änderte sich auch in den nächsten Monaten nichts Wesentliches. Die Juden brachten Klagen um Klagen beim Landeshauptmann vor — 20. Juni, 26. Juni, 1., 4., 8. Juli; die Landeshauptmannschaft verständigte den Grafen, der Graf erklärte alles als „unwahrhaft" und beschwerte sich über die ihm vom Amt zukommenden „scharfen Befehle". In der letzten Zuschrift vom 8. Juli klagten die Juden „wegen erlittener Plünderung und beisorgender Leib- und Lebensgefahr"; worauf die Landeshauptmannschaft dem Grafen bedeutete, „daß er in diesen Sachen eine Maß halte, das gewaltsamb Abgenombene restituiren lasse, weitere Thättigkeiten (Tätlichkeiten) einstelle und die Judenschaft wider Gebühr und Billigkeit nicht beschwere; wann anders der Herr Graf nicht gewertig sein will, dass ex officio hierinnen verfahren und alles Ihr Mait. nach Notturft 45 151