Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 161)
- Language
- German
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In bezug auf die Vorhaltungen wegen seines Benehmens, die ihm der Fürst gemacht hatte, erklärt der Graf — wenn wir uns hier nur auf das allgemeine beschränken, und nicht auf Einzelfälle eingehen — das meiste davon sei übertrieben, es sei durch „Verleumder und Ehrenabschneider, Leute ohne Gott und Gewissen aus einer Mucken ein Elefant gemacht", wofern es nicht ganz unwahr sei. Es tue ihm leid, daß der Fürst, wiewohl er ihn schon früher in einem anderen Fall überzeugt zu haben glaube, wie ungerecht man ihn verleumde, „gleichwohl jetzt wieder also leichtgläubig, ungehörter meiner, sich turbiren lasse". Er tue nichts „unverantwortliches oder übelanständiges" und die Vernunft habe ihm Gott der Allmächtige auch noch nicht genommen. Man sieht, daß Leo Willielm auch dem Schwiegervater gegenüber eine entschiedene Feder zu führen versteht. Er kommt noch einmal auf die Behandlung der Juden zu sprechen. Daß er die Männer „in der Schachteller (Schachtkeller?)", die Frauen im Arrest, „ists mir recht" über zwei Jahre gefangen halte, sei nur recht und billig, „weilen sie nicht ein Kreuzer zahlen, liquidirte klare Schulden, ja auch kein Kreuzer in die Renten, gar auch nicht ein Kreuzer kais. Contribution, deswegen dann meine Herrschaft oft exequirt wird". Wenn er zwei Judenbuben aus U.-Brod weggenommen und nach Austerlitz gebracht habe, wo er sie im Schloß halte, so sei das geschahen, um die IL-Broder Juden zu zwingen, einem getauften Juden namens Nikolaus, wovon schon früher die Rede war, seine „verschickten Kinder" (so!) zurückzustellen. Damit glaube er nichts unrechtes zu tun, sondern vielmehr Lob zu verdienen, „daß man also licito modo verlorene Seelen gewinne". Den Advokat der Juden, Dr. Zehendtner, habe er nicht bedroht, aber er versicheret, er verdiente „gebrügelt" zu werden für seine „leichtfertige höchst ehrenrührige Schmähworte" in seinen Schriften gegen ihn, den Grafen, seinen Vetter Rudolf und dessen Vater Friedrich. Er wisse, daß in Wien die Advokaten „umb viel geringere Despectus" gegen Standespersonen vom Profoßen gestraft worden seien. Es ist der Erwähnung wert, daß aus einem anderen Fall, den der Graf anführt, der sich aber nicht auf U.-Brod bezieht, zu ersehen ist, daß es den Juden auf anderen mährischen Herrschaften nicht besser erging. Der Graf verteidigt sich wegen seines Verhaltens gegen die Frau Forgatsch, den ihm der Fürst von Dietrichstein vorgeworfen hatte. Mit ihr habe es, so erzählt Leo Wilhelm ausführlich, einen Streit gegeben, weil sie vor etlichen Jahren zwei seiner Untertanen ins Gefängnis geworfen, „eine Jüdin aber also tyrannisch gehalten habe, daß ihr der angeschmiedete Fuß und die Seiten zu faulen angehebt" und sie deren Herausgabe trotzdem ablehnte. Daraufhin habe er anläßlich 150 44