Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 160)
- Language
- German
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verhehlt er Leo Wilhelm nicht, daß er, Fürst Maximilian, „sagweis" allerlei über dessen gewaltsames Vorgehen, wie gegen die Juden, so auch gegen christliche hohe und niedere Personen erfahren habe, ja daß er (Leo Wilhelm), „wann nit alzeit nach des Herrn Grafen Willen geschehe, ihme Herrn Landeshauptmann mit rauhen Worten geredt habe44. Er führt ihm einige solche Fälle an und bemerkt hiezu: „wann nun dergleichen Sachen vor die Cantzley kombt und nacher vor Ihr kais. Mait., der Herr Graf ahne (sich vorstellen könne), daß nit gar zu woll bei Ihr Mait. in Conzept sein khan". Leo Wilhelm hat dem Fürsten erst nach knapp einem Monat, am 20. und 24. Mai geantwortet, allerdings in ebenso ausführlicher als interessanter Weise, indem er auf alle Vorhaltungen eingeht. Er bedankt sich vor allem für das Empfehlungsschreiben, das er dem Landeshauptmann auch übergeben habe. Er erwarte aber nichts davon, „dann ich habe es schon im Werk und klar augenscheinlich gesehen durch diese drei Jahr, mehr aber dieses halbe Jahr, so ich continuirlich zu Brünn wegen der Schelmen-Juden sitzen müssen, wie der Herr Landeshauptmann ihnen Juden augenscheinlich überhülfet und die Sache in infinitum zu meinem höchsten Schaden, ja was mehr ist, Discredito protrahirt.. Er habe gewußt, daß man die Angelegenheit zunächst bis Ostern (13. April) hinauszuziehen suchen werde, trotzdem er auf größte Beschleunigung gedrungen und sein schwerkranker Advokat das menschenmöglichste dazu getan habe. Denn nach Ostern sei bekanntlich bei der Landeshauptmannschaft nichts mehr zu erwarten; „wann bis auf oder gleich nach Ostern kein End ist, nacher folgt, daß die Herren Tribunalisten hin und wieder ihre Cur zu pflegen, wie jetzt geschehen, verreisen werden; nachher gehet das Landrecht an, da feiert das Tribunal der Landeshauptmannschaft; drauf seind langwürige Ferien messales et vindemiales; also dann bald drauf ein Landtag und Landrecht, daß die Sach zu langem Verschub kommen würde.. .44 Er wendet sich dann ganz entschieden gegen die ihm gemachte Zumutung, die Juden, die ihm persönlich 13 Mille (so!) und verschiedenen Fremden mehrere tausend Gulden schulden, freizulassen oder sie höchstens in drei oder vier Häusern der Stadt zu arrestieren, sich aber alles „exorbitirlichen Procedere44 gegen sie fortan zu enthalten. Denn dann würden sie bei Tag oder sicherlich bei Nacht entlaufen, da die vier Stadttore nicht genügend bewacht werden könnten. Auch seien die Häuser vom Feind „dergestalt verbrannt und eingefallen, daß sie hinten und vorn offen stehen44, somit eine wirksame Arrestierung in ihnen ausgeschlossen sei. Seien sie aber einmal entlaufen, dann würden sich ihre Gläubiger an die christlichen Bewohner der Stadt halten, sie auf ihren Reisen arrestieren usw. 43 149