Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 158

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 158)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644307--1617-2645961
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

stische Satzschriften, die eine am 5. März 18 Folioseiten, die andere am 31. März 25 Folioseiten stark, mit nochmaliger Darlegung seines Standpunktes und vielen Ausfällen und Schmähungen gegen die Juden. Es hatte sich, wahrscheinlich infolge der Kommissionsverhandlungen, in denen alle Schuldposten beraten wurden, inzwischen ein neuer Streitpunkt herausgestellt, der jeden Vergleich erschwerte. Der älteste, schon verstorbene Bruder Leo Wilhelms, der Freiherr Friedrich von Kaunitz, der in die Revolution verwickelt war und alles verloren hatte, war einstmals den U.-Broder Juden, als ihnen wegen einer Schuld Exekution drohte, auf Fürsprache seines U.-Broder Regenten Barthodieisky von Barthodiei — er selbst residierte in Austerlitz — mit 2000 Dukaten (=6000 Gulden) beigesprungen, wofür sie Schuldscheine (in tschechischer Sprache) ausgestellt hatten. Diese hatte sein Sohn Rudolf geerbt, sie aber im Jahre 1646 an Leo Wilhelm zediert, wie dieser behauptete, gegen volle Bezahlung. Anläßlich der Abtretung ließ aber Leo Wilhelm neue Schuldurkunden, wiederum tschechisch, niederschreiben, die so stilisiert waren, als ob er, Leo Wilhelm, den Juden das Geld dargeliehen hätte, sie neu datieren und von den Judenältesten des Jahres 1646 unterfertigen. Er behauptete, das sei nach ihrem freien Willen geschehen und der Vorgang durchaus korrekt. Die Juden dagegen erklärten, daß doch Friedrich von Kaunitz „in Ihr. kais. Mait. Ungnad und ein Emigrant gewesen", Leo Wilhelm, wie Rudolf bekannt haben soll, diesem seinem Neffen „kein baren Pfennig" gegeben habe, daß sie die tschechischen Urkunden nicht verstanden hätten und zur Unterschrift gezwungen worden seien. Als die Juden aufgefordert wurden, die kassierten alten Urkunden behufs Prüfung des Wortlautes dem Gericht vorzulegen, weil Leo Wilhelm erklärt hatte, daß er sie ihnen zurückgestellt habe, gaben die Juden die bestimmte Erklärung ab, sie nicht bekommen zu haben, vielmehr habe sie der Graf mit den neuen bei sich behalten. Mag nun die Umschreibung der alten Urkunden korrekt oder nicht korrekt gewesen sein, mag Rudolf zu seinem väterlichen Erbe gekommen sein oder nicht, so macht doch noch ein anderes urkundlich beglaubigtes Vorkommnis in diesem Zusammenhang zum mindesten keinen guten Eindruck. Eben damals, als dieser Streit spielte, am 23. März, richtete Graf Leo Wilhelm schriftlich die dringende Forderung an einen gewissen Georg Christian, „getauften Christen", der in Diensten des Grafen Eleshazy in Trentschin stand — er war, wie aus anderen Akten zu ersehen, dort „Hofmeister" und früher einmal Judenrichter in U.-Brod und Lewel Samuel geheißen — nach Brünn zu kommen und in der Judensache vor dem Tribunal eine Aussage abzulegen. Er verspricht ihm, daß er unmittelbar darnach sofort wieder 41 147

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.