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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 156

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 156)
Language
German
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IRI
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Schmachkarten halben zu halten werde haben" und daher auch nicht „schuldig seie zu antworten". Auf diesem Punkte im Sommer 1652 angelangt, schien die Angelegenheit geradezu versanden zu sollen. Die Juden jammerten in Eingaben hierhin und dorthin, daß sie ohne frei zu sein nicht zum Verdienen und nicht zur Abzahlung ihrer Schulden gelangen könnten. Der Graf bestand darauf, die Haft aufrecht halten zu müssen, wenn er nicht alles verlieren wolle. Er beschwert sich, sein „lebelang nie soviel Plag" gehabt zu haben, es sei „ein ewiges Schriftenstellen, von einer Instanz zu der andern, strapazirt werden, und wann ich gleich bei Hof eine gute Resolution erlange, so wird wieder ein andere der vorigen zuwider auspracticirt..." Aus dieser Zeit, ein Beweis, daß die Verhandlungen doch weiter gingen, erhalten wir, vom 29. September 1652 datiert, genaue Aufzeichnungen über die Höhe und Art der Schulden, um die es sich in diesem Prozeß eigentlich handelte. Der Gesamtbetrag war doch über 11.000 Gulden, was damals, wo das beste Schaf 1 Gulden, eine Gans XA Gulden und ein Schock Eier V6 Gulden kostete, eine ansehnliche Summe darstellte.57 Allerdings differierten die beiderseitigen Forderungen so sehr, daß nach der Aufstellung der Juden diesen sogar noch eine kleine Forderung gegenüber der Herrschaft verblieben wäre. Die Warenschulden waren übrigens klein im Verhältnis zu den Wechselschulden für bar entliehenem Geld und die Interessen dafür. Aber alle diese Verhandlungen und die Vergleichsversuche, die die Kommission immer wieder erneuerte, führten zu keinem Ergebnis. Zur Strafe dafür verschärfte der Graf die Haft in der Art, daß er zu den schon früher nach Austerütz überführten drei Verhafteten am 19. November 1652 noch zwölf hinüberbringen ließ; nur Markus Pinkus und Zelenka der Sohn verblieben in U.-Brod.58 Das Jahr 1653 begann mit einer Erinnerung der Landeshauptmannschaft am 11. Januar an den Grafen, daß man von dem bereits angebahnten Vergleich „einen Effect umb soviel lieber sehen wollte, damit dieser langwierigen Sache einmal abgeholfen würde". Zu diesem Zwecke wurde gleich der nächste Dienstag (14. Januar) vorgeschlagen, an dem „diese Strittigkeit in der Güte hingeleget und völlig componiret" werden sollte. Widrigenfalls müßte laut kaiserlicher Resolution am 21. Januar von Amts wegen die Entscheidung gefällt werden. Es kam dann am 23. durch Vermittlung des Advokaten der Juden Dr. Zehendtner eine mündliche Besprechung mit dem Grafen zustande, sie verlief aber ergebnislos. Nach dem Bericht der Judenschaft an die Landeshauptmannschaft habe der Graf das von ihr, wie sie behaupten, „über unser Vermügen, auch mit unverfänglicher Hintansetzung unserer 39 145

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