Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 155)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1614-2645958- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
darnach der Hauptmann in größte Ungnade gefallen und mußte in einem Revers sein Vergehen eingestehen. Der vom Kaiser ausgesprochene Wunsch, von den jüdischen Lamentationen aus U.-Brod befreit zu werden, sollte aber noch lange nicht in Erfüllung gehen. Schon am 4. Juli lag wieder ein „höchstgetrungenes, weiters gehorsambstes Anflehen und Bitten" vor, weil der Graf sich neue Gewalttaten erlaubt hatte. Wie es die Juden in dieser Zuschrift darstellten, hätten sie sich verpflichtet, innerhalb vier Wochen dem Grafen 500 Gulden, „die uns andere Judenschaften fürstrecken", zu bezahlen, wenn sie freigelassen würden. Das habe der Graf aber nicht getan, sondern von ihnen noch 1000 Taler gefordert, und da sie sie nicht aufbringen konnten, habe der Graf am vergangenen Sonnabend, den 29. Juni, einen ihrer Vorsteher und Ältesten „wider unsere Ceremonien, wider welche E. kais. Mait. uns nit beschweren lasset", in Eisen und Band auf einen Wagen „schmieden" und nach Austerlitz überführen lassen. Mehrere „und die fürnembsten" seien in den „Marterkeller, folgends zu Schand und Spott mit dem Hals und Kopf in das Brechholz gesetzt und den ganzen Tag bei starkem Sonnenschein darin stehen gelassen worden, darüber sie ihr Leben zu verlieren haben". Drei von diesen gefangenen Juden seien dann noch „in Eisen und Band wohlverwahrter in ein ärgerlichen unerträglichen Gefängnis unter der Brücken zu Austerlitz" geworfen worden, wo sie kein Christ noch Jude besuchen dürfe, „so daß sie das Leben unverschuldeter Dingen aufopfern müssen". Derartige „tyrannische Procedur" sei doch vom Kaiser schon „siebenmal inhibirt worden, welches aber alles nit verfangt, sondern viel mehrers alle dergleichen Inhibitiones und Decreta... Herr Graf... in Wind schlaget.. Am gleichen Tage, 4. Juli, beschwerte sich der gräfliche Advokat v. Märiken beim Landeshauptmann, daß der ganze Widerstand der U.-Broder Juden nur daher rühre, weil die Judenältesten von Mähren sie aufwiegeln und mit leeren Hoffnungen vertrösten, „dieses und jenes bei Hof zuwegen zu bringen", und überdies unter Androhung des jüdischen Bannes ihnen befehlen, „keinen Gehorsamb ihrer Obrigkeit und keinen schuldigen Respekt'* zu leisten und auch kein Geld zu geben. Natürlich verlangt er die Abstellung solcher gesetzlich verbotenen Einmischung. Was aber die neuen schweren Beschuldigungen anlangt, so berief sich, wie schon früher einmal, der Graf in einer Zuschrift vom 13. Juli darauf, daß die Beschwerde keine wirklichen Namensunterschriften trage, nur von „N. die gesambte Judenschaft zu Ungarisch Brod" gefertigt sei, er somit nicht wisse, „an welchen mich hernegst solcher 144 38