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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 154

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 154)
Language
German
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händig'* habe und die bereits der kön. böhm. Hofkanzlei im Original produziert worden seien. Mit bezug auf diese letzteren möge ihm der Klaiser „die gewöhnlichen Exekutionsmittel unverschrenkt verstatten, dann auch die geziemende Jurisdictionalia wider meine Unterthanen zu exerzieren nicht verwehren, sondern was anderen Landsinwohnern recht ist, auch mir recht seie". Das Landeshauptmannsgericht möge nur über die strittigen Sachen entscheiden (13. und 25. April 1652). Neue Schwierigkeiten ergaben sich bei der Festsetzung der Kautionssumme, die die freizulassenden Juden erlegen sollten und die der gräfl. Kaunitzische und geschworene Landesadvokat Peter von Märiken aus Brünn, wie er in einem Schreiben an den Grafen vom 3. Mai 1652 erklärt, „gar leicht auf 100 Mille aestimiren könne, wormit sie (Juden) aber nicht werdön können aufkommen, es seie dann, daß alle Juden in Teutschlandt und anderwärts es mithalten". Entgegen solchen Forderungen, die alle Grenzen des möglichen überschritten und einen Ausgleich von dieser Seite geradezu obstruierten, erklärten die U.-Broder Juden keine andere Bürgschaft zu leisten, als „unter uns, einer für den anderen". In einer Eingabe an den Kaiser ddo 24. Mai 1652 schrieben sie, nicht einmal die Judenältesten von Mähren wollten sich für eine Kaution zur Verfügung stellen, weil der Herr Graf „so ein zorniger Herr sei" und die fremden Herrschaften es ihren Judenältesten nicht erlaubten. Der Kaiser wies denn auch schon am 27. Mai die Landeshauptmannschaft an, eine „Moderirung der Caution" zu veranlassen, damit er, der Kasier, „der Supplicanten unaufhörlich Lamentiren entübriget verbleiben möge". Hauptmann Arzoth wußte damals dem Grafen nach Wien noch andere in U.-Brod umlaufende Gerüchte zu melden: die Juden in U.-Brod hätten aus Wien ein Schreiben erhalten, wonach ihnen der Kaiser ein Moratorium für ihre Schulden auf zehn Jahre bewilligt hätte; er habe die Kaution in der von den Juden angebotenen Form genehmigt; er wolle keine Klage gegen die Juden vom Grafen mehr annehmen; alle Kontributionen seien ihnen „hinfüro" erlassen und ihre Synagoge oder Schule müsse wieder geöffnet werden. Daß der Hauptmann solche Gerüchte immerhin für so wichtig erachtete, um sie dem Grafen nach Wien zu melden, beweist, welche Stimmung in U.-Brod herrschte. Nicht minder interessant ist in diesem Brief vom 8. Juni, daß sich Arzoth über die beiden Juden Markus Pinkus und Joseph Elias beschwerte, weil sie ihn beim Grafen „also fälschlich und unschuldig an meinen Ehren criminaliter angegriffen, nit alleine umb meine Ehre mich zu bringen, sondern gar umb mein Leib, Leben, Gut und Blut, daß also mein armes Weib mit fünf unerzogenen Kinderlein in das höchste Elend und Verderb gestürzt würde". In Wahrheit ist bald 37 143

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