Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 153)
- Language
- German
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Als darauf keine Antwort erfolgte, versuchte es Markus Pinkus um den 20. Januar 1652 auf eigene Faust, sich dem Grafen durch ein „untertäniges Memorial" in tschechischer Sprache zu nähern; saß er doch samt Frau und deren Mutter schon mehr als ein Jahr in Haft, er selber in Eisen und Band. Wenigstens für die Frauen bitte er um der Kinder willen um Erbarmen. Wollte ihn der Herr Graf nur vorlassen und anhören, dann würde er ihm bei seinen Treuen als ergebener Untertan ein Mittel nennen, wie er zu 2000 Gulden gelangen könnte, was übrigens mit der jüdischen Gemeinde nichts zu tun habe; — „denn es ist eine ander« Sache und eine sichere Sache (nebo jest jinsy (so) vec a jest to jistä vöc)". Graf Kaunitz reagierte auch auf dieses Angebot nicht, sondern drängte auf die Abhaltung der Kommission, damit, wie er von U.-Brod am 14. Februar 1652 an den Landeshauptmann Graf Rottal schrieb, „ich bei meinen unterthänigen schalkhaftigen Broder Juden habenden rechtmäßigen Schuldforderung habhaft werden könne, sie aber stinkende Juden wegen ihrer leichtfertigen boshaftigen Klag geziemend abgestraft würden". Merkwürdigerweise scheint aber die Verhandlung in der Kommission nicht so ganz zu Gunsten des Grafen verlaufen zu sein. Denn am 3. April 1652 — ander« Nachrichten hierüber sind nicht erhalten — schrieb Kaiser Ferdinand in. an die Landeshauptmannschaft, daß „die Sach zu keiner völligen Richtigkeit durch solche Commission gelangen können", somit vor das ordentliche Gericht kommen und dort entschieden werden müsse. Nur sollten doch endlich die gefangenen Juden gegen Kaution freigelassen werden, damit sie ihren Geschäften nachgehen könnten und auf diese Weise in die Lage versetzt würden, ihre Schulden zu bezahlen. Der Kaiser unterläßt es nicht am Schluß hinzuzufügen, was wohl ein Wink für den Grafen sein sollte, daß er es „gerne gesehen und gehofft hätte, daß nach Verzehrung so langer Zeit... so verdrießliche Differentien" durch die Kommission beigelegt worden wären; nunmehr sei es Aufgabe der Landeshauptmannschaft, „ein End zu schaffen". Diese etwas ungünstigere Stimmung, die in Wien damals für den Grafen herrschte, mag sich daraus erklären, daß schon am 7. März eine Anzahl Juden „nacher Wien gelaufen, Euer gräfl. Gnaden wiederumb bei S. kais. Mait. anzuklagen", wie ihm sein U.-Broder Hauptmann meldet, dem die Nachricht eben aus Wien zugekommen.5* Graf Kaunitz trug dem ihm mitgeteilten Wunsche, die Sache zu erledigen, insofern Rechnung, als er erklärte, es solle geschieden werden zwischen a) strittigen unliquidierten Prätensionen und b) den liquiden zugestandenen Judenschulden, über die er Schuldbriefe „bei- 142 36