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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 152

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 152)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1611-2645955
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Schäften, „wo sonsten jüdische Gemein sich befinden", praktiziert werde, damit man „des seinigen von Recht und Billigkeit wegen mächtig und contentirt werden kann". Lasse man den Juden ihre falschen Klagen, über die doch bereits entschieden worden sei — der Graf weist hier auf Briefe hin, die sich nicht erhalten haben — „unbestraft passiren, so ist des Klagens nimmermehr ein End; (dann) werden die löbl. Instanzen allezeit vergeblich molestirt... und der Juden ihre Condition würde besser sein als die der Christen..Graf Kaunitz kommt dann noch einmal auf die Kommission zu sprechen und wir erfahren, daß sie außer Serenyi noch aus zwei Gutsnachbarn von U.-Brod, dem Freiherrn Horetzki von Horki und Herrn Urmeni bestehe, daß sie aber wegen Verhinderung beider immer wieder habe verschoben werden müssen. Daher beantrage er, die Kommission, „weilen selbte von großer Importanz, nicht allein wegen der mir schuldigen 10 Mille, sondern auch jährlichen steckenden Zinsen, welche beide Capitalien über 30 Mille (so!) austragen, in Gefahr stehe, theils auch wegen so grober Injurien und Bezichtigung...", um vier Mitglieder aus dem mährischen Landrecht zu ergänzen und so bald als möglich einzuberufen. Für keinen Fall möge man aber auf der Entlassung seiner Juden aus der Haft bestehen, vielmehr ihm zu seinem Rechte verhelfen. Im Schreiben an den Kaiser fleht er speziell um „erblandesfürstlichen Schutz und gerechten Urtl". Nach Monaten, in denen sich offenbar in ihrem Schicksal nichts geänder hat, erkannten die Juden wohl die Hoffnungslosigkeit ihrer Klagen und Beschwerden bei der Landeshauptmannschaft und bei Hofe und entschlossen sich unmittelbar an den Grafen mit Vorschlägen heranzutreten. Durch Vermittlung eines Juden in Austerlitz, der anderen großen Kaunitzischen Herrschaft in Mähren, namens Markus Koryczansky, richteten sie am 15. Dezember 1651 ein de- und wehmütiges Schreiben an ihn, des Inhalts: e»r möge zwei von ihnen, statt derer inzwischen deren Frauen in Haft gehen würden, empfangen, die im Namen aller Gefangenen mit ihm verhandeln wollten, damit er rascher zu seinem Gelde gelangen könne. Nur bäten sie, mit den beiden Juden Zelenka, dem uns bekannten Mautner, und Sklenarz (Glaser) über die Sache nicht zu sprechen; denn sie hielten es mit ihren Feinden unter den Juden, die eben den Grafen nicht zu seinem Gelde kommen lassen wollten. Unterschrieben ist dieses Bittgesuch von Markus Pinkus, Abraham Moses von Brumow, Marek Gircharz, Josef Elias, Salomon Foltin, Moses Samssu, Salomon Baruch, Moses Abraham, Jakob Ox, Salomon Haskonius und Isak Maly, also jenen elf Juden, die der Graf in Gewahrsam zu halten zugestand, weil er sie für die zahlungsfähigsten ansah. 35 141

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