Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 151

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 151)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2644300-2644307--1610-2645954
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

pflichtet gewesen, hätten entrichten müssen. Es macht die ansehnliche Summe von 1009 Dukaten aus. In seitlichen Anmerkungen auf dem Blatte bestritt die Grundobrigkeit diesen und jenen Posten oder suchte ihn zu erklären.55 In den nächsten Wochen und Monaten dürften noch weitere Klagen bei Hofe eingelangt sein, so daß schließlich die mährische Landeshaupfcmannschaft unter Berufung auf einen kaiserlichen Befehl den Grafen am 25. August 1651 aufforderte, „daß er von diesem Procedere, dafern es geklagter Maßen sich verhaltet, würklich ablasse, die Juden der Gefängnis alsobald befreie und hierunter, in schuldigster Beobachtung Ihrer Mait. gemessenen Befelchs, sich Selbsten zue der Gebür anweise. Dadurch enthebet sich der Herr Graf aller Verantwortung, verhütet fernere Ungelegenheit und thuet im übrigen mehrhöchst genannter kais. Mait. allergnädigsten Willen". Diesen sehr gemäßigten und vorsichtigen Appell an des Grafen eigene Einsicht begleitete die Landesihauptman'nS'C'haft nur noch mit dem Hinweis darauf, daß diese neuen Schritte gegen die Juden während der Tätigkeit der bereits eingesetzten Untersuchungskommission erfolgt seien. Leo Wilhelm dagegen antwortete in einem „Memorial" an die Landeshauptmannschaft vom 14. September und in einem zweiten an den Kaiser vom 5. Oktober sehr entschieden. Vor allem bestritt er, daß, wie in einer nicht erhaltenen Anzeige angegeben gewesen sein muß, 40 Personen gefangen säßen; es seien vielmehr nur elf, ohne die sechs Weiber, deren Männer entwichen seien, somit im ganzen 17 Personen. Die Weiber seien in einem privaten Judenhaus untergebracht. Die drei „vornehmsten Rädelsführer", zugleich die „vermöglichsten" Juden, Markus Pinkus, Joseph Elias und Jakob Ochs habe er auf Wunsch des Kreishauptmannes und Obersten Landkämmerers Serenyi aus dem unteren „harten" in das obere „lindere" Gefängnis entlassen. Die Inhaftnahme aber sei erfolgt, weil er „mehr denn 10.000 Gulden" von den Juden zu fordern habe, zumeist, besonders 2000 Dukaten (= 6000 Gulden) ihnen bar dargeliehenes Geld; der Rest sei für ihnen verkaufte Wolle, worüber er die Originalbelege dem Landeshauptmann, dem Kanzler und den Räten vorgewiesen habe. Anstatt ihn zu „contentiren", seien einige der Schuldner entwichen, so daß ihm nichts anderes übrig blieb, als sich an deren Weiber und die ganze Gemeinde zu halten, um nicht außer dem Schaden noch auch den Spott tragen zu müssen. Die eingesetzte Kommission habe mit diesem neuerlichen Vergehen der Juden nichts zu tun, sie sei aus anderen Ursachen — gemeint sind die Kontributions- und Abgabenschulden an die Grundherrschaft — eingesetzt worden. Er, der Graf, handle nicht anders, als es bei allen Herr- 140 34

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.