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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 150

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 150)
Language
German
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IRI
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Ende 1650, Anfang 1651). Wenn trotz der großen Bedrängnis die kaiserliche Kontribution „meistenteils" bezahlt wurde, so wüßten sie für die Zukunft nicht einmal, wie sie sich selber zu erhalten imstande sein sollten. 4. Als im Gefängnis eine Anzahl erkrankten und man in Abwesenheit des Grafen den Hauptmann bat, diese bis zur Gesundung zu entlassen, habe dieser geantwortet: „und wenn ihr gleich in dem Gefängnis solltet verrecken, ich darf euch nicht hinausgeben, denn Ihre gräfliche Gnaden haben mir solches anbefohlen". 5. Die „Schuel" sei seit einem halben Jahre gesperrt und es sei auch verboten, in einem anderen Haus „SchueF* abzuhalten und darinnen zu beten. 6. Für „Milchspeis" hätten sie in den letzten drei Jahren gezahlt, ohne eigentlich etwas zu bekommen. Denn ein Jahr seien die Kühe gestorben, im zweiten hätten die Soldaten die Kühe nach IL-Hradisch getrieben und im dritten wären über 100 Kühe im Stall verbrannt. „Gleichwohl haben wir Ihrer gräfl. Gn. vor ein jedes Jahr müssen geben 200 fl., die Milichspeis ist nicht genossen worden; dieses (wohl die Eintreibung des Geldes?) ist mit Plagen und Gefenknussen geschehen". 7. Die Branntweinkessel seien von der Herrschaft an einzelne Juden verpachtet worden; als diese aber die Pacht nicht bezahlen konnten, habe die ganze Gemeinde dafür aufkommen müssen. „Dardurch sind wir arme Leut in große Armuten geraten." 8. In den „unfriedlichen Zeiten" (d. h. während des Schwedeneinfalls) seien viele Juden, da ihre Häuser niedergebrannt worden waren, „in Ungarn hinein geloffen". Doch habe sie der Graf zurückgerufen, sie sollten ihre Häuser nur wieder aufbauen, „er wolle uns Gnad beweisen". Sie seien denn auch wirklich gekommen, hätten das wenige, „was wir noch gehabt haben", verbaut, aber keine Gnade erfahren. Im Gegenteil; der Graf habe die Rentbücher durchsehen lassen, „was wir in den unfriedlichen Zeiten gerestirt haben, haben wir müssen richtig machen bis dato. Dardurch sind wir verdorben und zu Bettlern worden". 9. Der Graf kenne ihnen gegenüber gar keine andere „Exekution" mehr, als: „Prügel, Band und Eisen". 10. Alles Flehen und Supplizieren helfe ihnen nicht mehr und Gnade werde ihnen nicht mehr zuteil. Des Herrn Grafen Antwort sei auf alles Bitten von ihrer Seite stets nur: „Es ist mir allezeit lieb euer Verderben; je übeler es euch geht, viel lieber ich es sehen thue. Ihr sollt in Ewigkeit kein Gnad von mir haben." Damals, am 25. Mai 1651, stellten die Juden auch ein Verzeichnis zusammen, wieviel sie, die ganze Gemeinde als solche und jeder einzelne, dem Grafen Strafgelder (pokuty), zu denen sie gar nicht ver- 33 139

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