Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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gleich auf, sie möge über das Ergebnis Bericht erstatten „und sonderlich, wann die Juden in ihren Angebungen tiberwiesen würden, wie selbige abzustrafen" Vorschläge erstatten. Zum ersten Male eigentlich eine günstigere Wendung für den Grafen durch die Annahme oder Voraussetzung in Wien, die Juden könnten falsche Angaben gemacht haben. Graf Leo Wilhelm scheint aber, ohne die Verhandlungen der von ihm selber angeregten Kommission abzuwarten, wieder einmal selbständig gegen seine Juden mit allerlei Strafen und Verfügungen vorgegangen zu sein. Wir ersehen es aus einem Aktenstück vom 24. Mai, das an die Landeshauptmannschaft oder an den Kaiser gerichtet war und sich bezeichnet: „Eine Verzeichnis, was Ihre gräfl. Gnaden von Kaunitz aufs neue mit der armen jüdischen Gemein in Ungarisch-Brod gethan hat". 1. Unmittelbar nach Ostern (9. April) 1651 sei der Graf nach U.-Brod gekommen und habe von den Juden die sofortige Bezahlung der dem Kaiser restierenden Kontribution im Betrag von 300 Gulden rh. „und etwas mehrers" verlangt. Als die Summe nicht erlegt werden konnte, habe er eine „Exekution** von mehr als dreißig Mann kommen lassen, die die Juden 200 Gulden kosteten. „Diese haben uns arme jüdische Gemein also gepeiniget und geplagt und haben uns das unsrige, was wir noch haben, alles mit Gewalt weggenommen, seind über zwo Wochen in unsern Heusern gewesen." Weiters habe er ihnen den Austritt aus der Stadt verboten, „hat die Thör mit Bürgern und Soldaten lassen bewachen'*. Und als dennoch zwei Juden um Wasser hinausgingen, ließ er sie durch die Soldaten „schlagen**. 2. Die Soldaten hätten die Juden, bei denen sie einquartiert waren, „in Grund verdorben**, so daß an die 200 Personen „jung und alt, wie auch schwangere Weiber, auch säugende Weiber" sich zum Grafen begaben, um vor ihm einen Fußfall zu tun und um Gnade und Barmherzigkeit zu bitten. Er habe befohlen, sie in ein Zimmer des Schlosses zu führen, und als er daselbst eingetreten, „hat er Selbsten unbarmherziglichen in die arme Leut zugeschlagen, wie auch der Hauptmann, auch der Bogakowsky und zwen Muschketiere haben zugeschlagen, daß sie haufenweis seind die Stiegen hinunter gefallen; sind viel unter uns beschädigt worden, hätten auch bald die kleinen Kinder ertruckt, wie auch die kleine Kinder sind sehr geschwollen gewesen**. — Darauf wurden noch die fünf (so) Ältesten, die sich bereits in der Schergstube befanden, geprügelt, „welliches Gott zu erbarmen ist gewesen. Soliches ist uns in den unfriedlichen Zeiten nicht geschehen**. 3 Die Haft der Gemeindeältesten, des Richters und der anderen Männer und Weiber dauere bereits ungefähr ein halbes Jahr (also seit 138 32