Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 148)
- Language
- German
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des um 50 Gulden erhöhten Pachtgeldes die Maut erhöhte, worüber sich die Juden beschwerten. 2. Punkt 14, die Einsperrung schwangerer Frauen und anderes betreffend. — Der Judenrichter Markus Pinkus habe dem Hauptmann berichtet, daß die (reichen) U.-Broder Juden ihre Sachen bereits nach Neustadtl, Ilawa und Trentschin gebracht haben und auch ihre Weiber sich dahin begäben. Vorher hätten sie sich von ihm, dem Hauptmann, an barem Geld, Wolle, Hühnern, Gänsen, indianischen Hühnern, Enten^ Eiern und Milchspeise an 1400 Gulden ausgeliehen. Sie versprachen diese Schuld binnen einem halben Jahre zurückzuzahlen, hätten aber bis nun nicht mehr als 80 Gulden gegeben. Für die Kontributionen, die im Dezember, Januar, Februar und März fällig waren, 20 fl. 30 kr. monatlich und 22 fl. Portionengelder, sei kein Kreuzer bisher erlegt worden; ebensowenig für die alten Schuldreste in der Höhe von 400 Gulden. Daher habe er auf Anraten des Richters und der Ältesten diese Juden, um von ihnen Geld zu erlangen, körperlich zu bestrafen beschlossen, aber nur zwei Juden, „also schwöre zu Gott, mit mein klein Stöckel nit mehr als ein 10 oder höchst 12 Streich geben lassen, und 2 Weibern, so leichtfertige hoffärtige Reden geführt, aber keine schwanger, jeder 3 Streich über den Pinkel". Der Judenrichter habe ihm versichert, daß unter den Weibern, die gefangen gesetzt wurden, keine einzige schwanger sei. Als aber kurz darnach der Graf nach U.-Brod gekommen sei und erfahren habe, es könnten doch einige schwangere Frauen darunter sein, wurden sie auf dessen Befehl sofort „aus der Gefengnis in ein sauber jüdisches Haus und Stuben gegeben". Die Einsperrung der Frauen aber geschah, damit sie ihren bereits entflohenen Männern nicht nachliefen. — Ein Verbot Wasser zu holen, sei nie erlassen worden, übrigens sei in der Stadt fast bei jedem Haus ein Brunnen. — Die Sperrung der Synagoge habe er befohlen, um vielleicht durch diese Zwangsmaßnahme etwas Geld für die kaiserliche und die gräfliche Kontribution zu erlangen. — Die# Fleischbänke seien nur einen halben Tag gesperrt worden, weil die jährlich zu entrichtenden 6 Stein Inselt „aus Bosheit und Trutzigkeit" nicht abgeliefert worden waren. — Weitere Unzukömmlichkeiten, die er nur andeutet, wolle er bei der Kommission darlegen. In ähnlichem Sinne äußerte sich bald nachher auch der Graf in seinem Schreiben an den Kaiser und die Landeshauptmannschaft und stellte den Antrag, es möge eine Kommission mit dem Kreishauptmann Serenyi an der Spitze eingesetzt werden, die die Angelegenheit in U.-Brod selbst („in loco") untersuchen sollte. Hiezu gab Kaiser Ferdinand III. in einer Zuschrift an den Landeshauptmann vom 8. April 1651 nicht nur seine Zustimmung, sondern trug der Landeshauptmannschaft zu- 31 137