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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 145

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 145)
Language
German
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IRI
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Grafen Kaunitz der Kampf gegen seine Judenschaft sicherlich .erleichtert wurde. Schon am 23. Juni 1649 hatte Kolma Abraham, „Jude und Inwohner von Ungarisch-Brod (zid a obywatel przi miestie Brodie Uherskym)" in einem tschechischen Schreiben an den Herrschaftsbeamten Matusch Haskonius heftige Klage gegen den Rabbiner Isak Lazar erhoben. Er beginnt damit, daß sich der Rabbiner eigentlich ohne Wissen und Willen des Grafen in der Stadt aufhalte und „den armen Juden" (hier im Gegensatz zu den reichen) Ungelegenheiten bereite, wie er auch ihn, Kolma, am gestrigen Tage habe verhaften lassen. Wer ihn bezahle, dem helfe er, ob es recht oder unrecht sei; wer aber kein Geld habe, den plage und quäle er. Was er wolle, das müsse geschehen, und daß er in der Stadt bleiben könne, lasse er sich Geld kosten. Er erzählt weiters von einem Sittlichkeitsvergehen, das sich des Rabbiners Schwager Abraham (nach anderen Akten der Schwiegervater seines Sohnes), der sich jetzt in Brumow aufhalte, habe zuscl uMen kommen lassen u. a. m. Kurzum, „wenn dieser Rabbiner nicht hier wäre, hätte der Herr Graf mit den Juden nicht soviel zu tun, denn nur der Rabbiner verursache das alles...". Und noch in einer Nachschrift beschuldigt er ihn, daß er sich von 1 Gulden dargeliehenem Gelde wöchentlich 1 Groschen Zins bezahlen lasse. Auch habe er, als er hieher kam, noch nicht für 100 Gulden Besitz (statek) gehabt. Haskonius behielt die Denunziation einige Zeit für sich, so daß die Dinge erst im Herbst wieder zur Sprache kamen.51 Bezüglich des zeitweilig in Brumow (nahe von U.-Brod) sich aufhaltenden Abraham Mojses (in unserer Liste der erste), der zu den reicheren und vornehmeren Juden der Stadt gehörte, erhielt Haskonius vom Grafen dd° Brünn, 10. September, den Befehl, ihn von der Brumower Herrschaft samt Weib und Kindern zurückzufordern, da man ihn dort nur unter dem Vorwand, er sei in Brumow verschiedene Gelder schuldig, zurückhalte. Man werde ihm erlauben, hie und da seiner Geschäft^ wegen auf 1 bis 2 Tage dahin zu gehen, aber mit der Familie anderwärts als in U.-Brod zu wohnen, verbiete der Graf ihm und anderen Juden auf das entschiedenste. Bei der unfreundlichen Gesinnung Leo Wilhelms gegen die dortigen Juden ist dies gewiß eine sehr bezeichnende Entscheidung. Wir wissen, daß er sie mit Beziehung auf diesen Juden auch wirklich durchgesetzt hat. Viel ernster gestaltete sich die Angelegenheit mit dem Rabbiner. Denn am 13. Oktober 1649 erhielt der Graf ein von zehn U.-Broder Juden mit ihren hebräisch geschriebenen Namen und ihren Petschaften versehenes tschechisch abgefaßtes „Memorial",52 das eine Reihe weiterer Klägern gegen ihn enthielt. 134 28

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