Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
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Schaden durch die niedergebrannten jüdischen Häuser, so daß sie „auf den äußersten Ruingrad verderbt worden seien". Das beherzige der Graf nicht, sondern lege ihnen ganz gleiche Kontributionen wie den christlichen Stadtbürgern auf, die doch allerlei bürgerliche Gewerbe und Trafiken (Verschleiß, Detailhandel), eigene Dörfer, Mühlen und Teiche besäßen, während sie, die Juden, „ganz nichts" hätten und noch dazu ihre Quote zur kaiserlichen Kontribution beitragen müßten. 10. Er drohe ihnen: „er wolle uns bis auf die Hemeter ausziehen, aus der Stadt verjagen und das Geld mit Prügeln und Peitschen aus uns bringen lassen". 11. Die Pacht („Bestand") für Kühe und Schafe, die ihnen zugewiesen würden, müßten sie um „dridoppeltes" Geld annehmen; Geflügel, Gänse, Enten, Hühner um „dridoppelten" Wert kaufen. Andere Obrigkeiten nähmen für eine Kuh an Bestandgeld 5 oder 6 Gulden; sie zahlten um vieles mehr und erlitten dadurch jährlich viele hundert Gulden Schaden. 12. Laut ihrer Privilegien hätten sie, wenn die Herrschaft in U.-Brod anwesend sei, wöchentlich IV2 Zentner Fleisch zu liefern, jedes Pfund zu 1 Kreuzer berechnet; bei Abwesenheit der Herrschaft 70 Pfund umsonst.50 Seit Jahren aber lieferten sie schon im ersten Falle 3 Zentner und im anderen müßten sie für 3 Zentner bares Geld geben, u. zw. das Pfund mit 3 Kreuzern berechnet. So seien sie ihrer Freiheiten beraubt („entsetzt"). 13. Für vor einem Jahre gezahlte und nach Wien gebrachte 700 Gulden könnten sie vom Grafen keine Quittung erhalten. 14. Vor etlichen Tagen seien ihre Ältesten und andere Juden aus der Gemeinde wiederum in Band und Eisen geschlagen und ins Gefängnis gebracht worden, „und dieses umb lauter Unschuld willen". Wenn die Männer nicht zu Hause seien, nehme man statt ihrer die Frauen in Haft, auch schwangere und Kindbetterinnen und prügle sie sogar, „welches Gott im höchsten Himmel zu erbarmen". Die Synagoge sei abermals gesperrt; kein Mensch, nicht einmal ein Kind dürfe vor die Stadt um Wasser gehen; die Fleischbänke seien geschlossen, so daß kein Koscherfleisch zu bekommen sei. „Summa summarum: wir seint und werden also geplagt, daß es gar ein harten Stein erweichen oder erbarmen, will geschweigen nit einen jedweden vernünftigen Menschen wohl zu Herzen gehen sollte; seint also unsere Pressuren nit genuegsamblich zu beschreiben". Eine besondere Erwähnung unter diesen Beschwerden verlangt wohl die wegen des Rabbiners; und zwar deshalb, weil sich wegen dieser Peisönlichkeit Nachrichten erhalten haben, die auf arge Fehden und Feindseligkeiten innerhalb der Gemeinde hinweisen, wodurch dem 27 133