Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 143)
- Language
- German
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Allein das scheinen nur vereinzelte Fälle gewesen zu sein. Schon gegen Ende 1650 brach der Streit von neuem und womöglich noch heftiger aus. Am 30. Januar 1651 richteten die „N. eltisten und armen bis in den Tod geplagten gefangenen und ruinirten Juden in Ungarisch-Brod" ein mit „periculum in mora" gezeichnetes Gesuch an den Kaiser um dringendste rasche Abhilfe ihrer Leiden. Eine beiliegende „Specification deren unerhörten üblen Plagen, Pressuren, Beängstigungen und continuirlich unverantwortlichen Gewalten, so von unserem gnädigen Herren unverschuldter Dingen uns angethan worden", verzeichnet folgende vierzehn Beschwerden, von denen uns einige allerdings schon von früher her geläufig sind: 1. vor drei Jahren, also 1648, habe der Graf die Judenältesten ein ganzes Jahr im Gefängnis gehalten und sie — nach Soldatenmanier — auf den Esel setzen, ihnen lebendige Schweine an die Füße hängen,47 sie auch in Eisen und Banden roboten, Steine und Sand führen und jämmerlich streichen und prügeln lassen. 2. Jüdische Wittfrauen müssen roboten und „mit größester Schand und Spott an dem öffentlichen Pranger unverschuldeter Dingen" stehen. 3. Die Synagoge sei ein Jahr lang versperrt gehalten worden, „bis die Rom. kais. Mait. und dero hochlöbl. Tribunal sie mit Gewalt haben aufmachen lassen". 4. Vor einem Jahr sei der Rabbiner aus der Stadt verwiesen und mit 60 Dukaten bestraft worden, so daß seither keiner mehr nach U.-Brod kommen wolle, „und wir also kein Gemein mehr aufhalten (aufrechterhalten) können4'. 5. Entgegen altem überall eingehaltenem Gebrauch gestatte der Graf ihnen nicht, Richter und Geschworene selber zu erwählen, sondern ernenne solche „nach seinem Belieben".48 6. Die Kinder — „Gott erbarme es, welches die allerhöchste Unbild" — dürfen nicht nach außen verheiratet werden; dagegen Handelnde wurden mit 50, 60 und 70 Dukaten bestraft, gefangen gesetzt, sogar geprügelt.49 7. Innerhalb der letzten IV2 Jahre hätten sie „ohne ainiche verschuldende Ursach" bald 1000 Dukaten an Strafgeldern gezahlt, und auf ihre Versicherung, daß sie außer Stande seien, solche Lasten zu tragen, habe der Graf nur geantwortet: „es sei ihm lieb, wann wir nur verdorben sein". 8. Seit vielen Jahren seien sie zur Übernahme der Maut gezwungen, bei der sie wegen des hohen Pachtzinses „höchsten Schaden erleiden". 9. Im schwedischen Krieg hätten sie über 10.000 Gulden verloren, abgesehen von den Ausgaben für die kaiserlichen Soldaten, vom 132 i 26