Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 139)
- Language
- German
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umb das ihrige kommen sollen. Derowegen habe er ihnen auch letztlichen die Schuel, um ihr Gebet zu verrichten, auch daß ihrer zehn nicht darein sollen komben, verboten." Dagegen mußten eben zehn Juden zu den schweren Arbeiten täglich gestellt werden; und das dauere fort bis auf den heutigen Tag. — An diese Darlegung des Sachverhalts schloß sich die dringende Bitte, daß die U.-Broder Juden, da sie der Graf „zu verderben bedrohe", auf Geheiß der Landeshauptmannschaft gänzlich aus der Untertänigkeit entlassen werden. Dafür wollten sie sich verpflichten, mit ihren Häusern, Mobilien und Kleidern all das zu bezahlen, was sie in Wirklichkeit schuldig seien. Geschehe es nicht, so sei es ihnen unmöglich die kaiserliche Jahreskontribution von 1300 fl. (so!) zu entrichten. Dieser Bitte schlössen sich wenige Tage später (präsent. 11. Februar) die „N. N. Inspectoren über die jüdischen Gefangenen", deren Namen und Stand aber nicht angegeben wird, „mit fließfallender Reverenz" in einer Eingabe an den Kaiser an. Sie weisen darauf hin, daß es ihnen bekannt sei, wie die U.-Broder Juden „vom Feind gänzlich ausgeplündert und ruiniert worden seien" und nunmehr die Obrigkeit sie „ohne einige rechtmäßige Ursachen mit unzuläßlicher und unerbarmlicher Procedirung" in Band und Eisen halte; wie man den einen Judenrichter „mit großem Spot und Schmach auf den Esel setzen lassen, auch denselbigen mit Steinen zu werfen den Christenbuben angeweiset und bezahlt habe; überdies auch denselbigen jämmerlich zu prüglen befohlen, bis die Juden 1000 Gulden, welche er [der Graf] an ihnen begehrt [und], da sie es doch in ihrem Vermögen nicht gehabt, mit großen Schaden und theils durch Almosen zusamben gebracht und erlegen müssen". Zum Schluß noch die Schilderung der den Juden auferlegten schweren Strafen. Steine auf die Mauer tragen u. a., sowie der Prügelqualen, die nach ihrer Angabe ein Judenrichter und ein gewöhnlicher Jude seit sechs Monaten erdulden müssen.42 Und gleichzeitig übersandten die U.-Broder Juden direkt eines ihrer de- und wehmütigen Gesuche an Leo Wilhelm mit der Bitte um Gnade und Barmherzigkeit und Bewahrung vor gänzlichem Untergang. Mit einer geradezu überraschenden Schnelligkeit erfolgte die Erledigung von Seiten des kaiserlichen Hofes. In einer Zuschrift dd° Prag 1648, Februar 13, an die Brünner Landeshauptmannschaft ließ Ferdinand III. erklären, daß er das Vorgehen des Grafen „keineswegs" gestatten wolle, vielmehr befehle, den Prozeß „fürdersainst" zu beschleunigen, „dergleichen unchristliche Grausamkeit" ernstlich einstellen zu lassen, „und folgends, wie deme ferner zu begegnen und wie auf befundene Wahrheit der Facti der Graf zu bestrafen wäre", genaueste Vorschläge zu erstatten. Daraufhin trug der Landeshauptmann Graf Liechtenstein 128 22