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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 138

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 138)
Language
German
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IRI
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kais. Edikts — „die vornehmbsten und ältesten Juden" in U.-Brod wegen nicht gezahlter Gelder „in eine harte Gefängnis geworfen und in Eisen eingeschlagen habe, alda sie noch bis auf Dato verharren müssen". Und diese Beschwerde ergänzen sie am 4. Februar in einem eingehenden Bericht an den neuen Landeshauptmann Grafen Christoph Paul von Liechtenstein in folgender Weise: Am St. Michaelstag 1647 (29. September) habe Graf Leo Wilhelm beide jüdische Richter — der früher entflohene scheint also wieder zurückgekehrt zu sein — und die Geschworenen, somit die ganze Gemeindevertretung, in Arrest genommen, u. zw. wegen rückständiger Zinse; 1. für Milchspeis ein Betrag von 200 fl., obwohl die Juden behaupteten, daß die ihnen gehörigen Kühe im herrschaftlichen Hofe verbrannt seien, so daß sie von den Tieren keinen Kreuzer Nutzen gehabt hätten; 2. wegen rückständiger 741 fl. Interessen von „alther schuldigen 6000 Gulden". D. h., erklären sie, diese Interessen hätten die Juden gezahlt, aber der Graf forderte plötzlich auch die Rückzahlung der Hälfte des Kapitals, weil sie gegen ihn geklagt hätten. Da sie aber diese 3000 fl. nicht aufbringen konnten, ließ er die arrestierten Juden „noch darüber in Eisen und Band schließen". Dazu verlangte der Graf noch 100 Reichstaler für das Branntweinbrennen, wogegen sich die Juden wehrten, weil nur zwei oder drei von ihnen in Wirklichkeit gebrannt hätten und von jedem Kessel doch nur 7 fl. zu entrichten wären. Trotzdem sei dieser Betrag von 100 Reichstalern bezahlt worden, die Juden aber nicht freigekommen, sondern zu denen, die bereits im Gefängnis saßen, seien noch sechs Personen aus der Gemeinde hinzugekommen, einzig allein darum, weil sie für die früher Inhaftierten „supplicirt und umb Linderung gebeten". Nicht genug daran, habe der Graf während der Haft von den Juden weitere 241 fl. Interessen von einer Schuldsumme verlangt, die sie seinem Vetter Rudolf von Kaunitz, einem Sohn Friedrichs, noch nicht bezahlt hätten (und die Leo Wilhelm von Rudolf abgekauft hatte, um die Juden noch mehr in seiner Hand zu haben).41 Da sie auch dieses Geld nicht erlegen konnten, habe er die beiden Judenrichter „mit dreien (= dreimaligen) Prügeln, jeden über die 200 Streich, ganz armbselig und bis auf den Tod tractiren lassen". Fremde Juden erlegten hierauf als Abschlag 141 fl. Die Folge davon war, daß die Juden zwar aus dem Gefängnis entlassen, aber nun „zum Steinbrechen und anderen dergleichen beschwerten Arbeiten" gezwungen wurden. Wer solche Arbeit nicht aushielt, kam „mit den Eisen ins Bett". — Als sie dann um Gnade und um Befreiung baten, damit sie ihren Handel betreiben und auf diese Weise ihre Schulden bezahlen könnten, habe der Graf ihnen geantwortet: „Er wisse wohl, daß sie nichts hätten; und umb derentwillen thue er es, daß # sie noch vollends 21 127

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