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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 136

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 136)
Language
German
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IRI
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Pfleger, aus eigenem ohne Wissen und Befehl seines gnädigen Herrn (Leo Wilhelm) irgendetwas gegen die Juden veranlaßt hätte. Vielmehr habe ihm der Graf mündlich und auch schriftlich den Auftrag gegeben, den Juden, da sie trotz freundlicher Ermahnung (peknym napominanim) ihre Schulden nicht freiwillig zahlen wollten, zunächst die Synagogen vor und in der Stadt zu versiegeln und bis auf weitere Entschließung Sr. Gnaden keinen aus der Stadt hinauszulassen. „Ich bin nur ein untertäniger Diener und mir ist befohlen..so wiederholt Kyßka noch einmal und legt dann die Ursache des Streites eingehend folgendermaßen dar. Als kürzlich das Regiment Bonoy nach U.-Brod verlegt wurde, sei der von Sr. Gnaden neu eingesetzte Judenrichter infolge der von der Soldateska verursachten Schwierigkeiten (pro tezkosf od soldatesky) entflohen, so daß man gezwungen war, seinen Vorgänger wieder zu berufen. Dieser aber habe ihn, den Pfleger, „um Gottes willen (pro boha)u gebeten, den Juden das Fortgehen aus der Stadt zu verbieten. Denn die reichsten brächten ihr Hab und Gut (statky) fort und verließen die Stadt, so daß er mit den armen allein zurückbleibe. Der Pfleger habe das zwar abgelehnt, aber der alte Judenrichter und das Judenamt erbat sich einen Wachtmeister, der keinen Juden ohne Erlaubnisschein des Judenrichters aus der Stadt hinaus lassen sollte. Wie lange dieser Vorgang gedauert, wisse er nicht zu sagen, habe nicht darnach gefragt. Er wolle dadurch nur die Verstocktheit und Hartnäckigkeit (zatvrdilosf a urputnosf) dieser Juden gegen den Kaiser, gegen die „liebe" Obrigkeit und gegen ihre Gläubiger beweisen. Sie seien an allem selber schuld. Denn wann immer sie Zahlungen an die Kammer Sr. Gnaden zu entrichten haben, wie erst neulich 10 fl. rh., bekomme man nichts. Er, Kyßka, habe sie im Auftrag des Kammerschreibers hundertmal freundlich ermahnt, die Obrigkeit doch nicht <zu erzürnen, und habe nichts erreicht, bis man sie bestrafte. Vor einem Monat sei der Judenrichter zu ihm gekommen und habe ihn wegen einer an den Kaiser fälligen Zahlung um Unterstützung gebeten. Da er es abgelehnt und den Judenrichter mitsamt dessen Begleitern hinausgejagt habe (od sebe sem jich vyhnal pryc), sei eben nichts gezahlt worden. Auch seine eigenen ihnen vor drei Monaten geliehenen 150 fl., die sie binnen drei Tagen zurückzuzahlen versprachen, habe er noch nicht erhalten können, bis auf 30 fl., die sie ihm in Kreuzern gebracht hätten. Zum Schluß macht er darauf aufmerksam, daß sie doch alle Gewerbe (vsechny zivnosti) offen haben, Wein schenken, Branntwein brennen, Brot backen und verkaufen, mit allen Sachen handeln und städtische Gewerbe ausüben, was ihnen früher nicht erlaubt war. Sie verkauften auch Obst und in der Fastenzeit durften sie Pretzeln backen; „ich weiß nicht, was sie nicht bekommen 19 125

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