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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 135

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 135)
Language
German
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Inhalts eingegeben haben, „daß die dortigen Juden den Namen Gottes auf die abscheulichste Art lästern (narro tarnen cum lacrimis: dicunt Jesum esse spurcum); daß sie ihn, wann er das Allerheiligste zu letztem Tröste den Kranken bringe, mit Gezisch und Hohngelächter umschreyen und ihm den Weg auf alle Art vertreten; daß er es nur mit der größten Stille thun könne; daß sie ihn durch Zetergeschrey im Gottesdienste stören; daß er nicht selten die Kanzel verlassen müsse; daß sie an Sonn- und Feyertagen mit dem frühesten Morgen zu allgemeinem Ärgernis Handel und Wandel treiben, ihm die Kirchenfenster einschlagen u. dgl." 39 Die ersten Nachrichten über ein straf weises Vorgehen der Grundherrschaft gegen die Juden in U.-Brod erhalten wir aus dem Jahre 1647. Als damals die Judenältesten von Mähren die kaiserliche Kontribution im Betrage von 1500 fl. in U.-Brod einheben wollten, zahlten die dortigen Juden nicht und klagten ihnen ihre Not. Daraufhin wandte sich einer von diesen Judenältesten, Jakob Donath in Boskowitz, im Juli 1647 an die mährische Landeshauptmannschaft, an deren Spitze damals der kais. General-Kriegskommissär in Mähren Reichsgraf Johann von Rottal stand. Er berichtete, daß sie von dem Rentmeister der kais. Kammer in Mähren zur „Abführung unserer Quotengelder" ermahnt worden seien, sie aber daran gehindert werden, weil die Juden in U.-Brod, „daselbsten ein vornembe jüdische Gemein ist", ihren Anteil nicht zahlen können, weil der Hauptmann oder Pfleger daselbst, mit Namen Karl Kyßka „kein Juden zur Gewinnung seiner Nahrung aus der Stadt lassen will, sondern sperret sie zusammen ein, also daß die armen Leut nothalber auf einander verderben und zu Grund« gehen müssen". Die Landeshauptmannschaft griff, da kaiserliche finanzielle Interessen im Spiele waren, die Sache sofort mit großer Entschiedenheit auf. Ohne weitere Anfrage bei der gräflich Kaunitzschen Grundherrschaft in U.-Brod oder bei Leo Wilhelm selbst, wie sie sich zu der Klage stellte, wurde der Hauptmann des U.-Hradischer Kreises, zu dem U.-Brod gehörte, Freiherr von Serenyi beauftragt: „die Verordnung zu thun, daß die Juden in ihrem Handl und Wandl zur Schmälerung Ihr kais. Mait. Interesse und Contributionen nicht aufgehalten werden sollen___ ferner der genannte Pfleger „alles Fleißes . . . und mit Bedrohung . . . anderer scharfen und gewissen Remedierungsmittel" angewiesen werde, die Juden in keiner Weise zu behindern, „sondern viel mehrers sie darrinnen zu befürdern" (30. Juli 1647). Binnen wenigen Tagen, schon am 11. August, langte die tschechisch geschriebene Antwort des Pflegers bei Serenyi ein, um, wie eine Dorsualnotiz lautet: „die Bosheit der Schelmen Juden darmit zu beweisen". Vor allem verwahrt er sich entschieden gegen den Vorwurf, als ob er, der 124 18

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