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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 134

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 134)
Language
German
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IRI
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Schaden, den die Bürger durch diesen Brand und durch den Raub erlitten, überstieg Millionen Gulden (milliones florenorum superavit).88 Und zwei Jahre später: „Im Jahre 1645 erlitt die Stadt abermals solches Unglück, als sie der Oberst Miller mit einem schwedischen Heer angriff und wegen Mangels an Soldaten und Waffen in gleicher Weise wie früher von den Bürgern aufgenommen werden mußte. Damals wurden die Bürger, soviel deren in der Stadt zurückgeblieben waren, denn viele hatten sich in das nahe Ungarn geflüchtet, da sie nichts mehr besaßen, um sich ein zweites Mal von Beraubung und Niederbrennung loszukaufen, Kopf für Kopf eingeschätzt, und dann wurde mit Gewalt erpreßt, was an Geld und Wertsachen noch zusammengescharrt werden konnte. Unglaublich zu sagen, was für Plagen und Pressuren die Bürger damals erlitten, doch wurde niemand getötet. Drei Tage später, nachdem die Stadt ausgeschöpft und ausgeleert worden war (exhausta et evacuata urbe), zogen die Schweden ab. Die Stadt aber verfiel nach solchem unsagbaren Elend, das sie durch mehrere Jahre vom Feind zu ertragen hatte, und weil sie dann unseren Soldaten noch Winterquartiere geben mußte, in große Schuldenlast (in grande aes alienum incidit). — Als wir aber nach wiederhergestelltem Frieden hofften, daß unsere Kräfte sich wieder erholen würden und unsere früheren Rechte wieder zur Geltung kämen, da wurden wir durch unsere Dynasten (d. h. den Grundherrn Leo Wilhelm und seine Beamten) fast jeder Unterstützung, die zum Lebensunterhalt nötig ist, beraubt (exuti). So vollkommen heruntergekommen waren wir, so in Asche und Trümmern lag die Stadt da, daß sie kaum mehr ein Schatten von der Gestalt war, in der sie einstmals erstrahlte." Es läßt sich verstehen, daß auch die Juden in U.-Brod unter solchen katastrophalen Ereignissen viel zu leiden hatten, und als die am schwersten Belasteten ihren Verpflichtungen gegen den Kaiser, die Herrschaft und die Stadt nicht so leicht nachkommen konnten, wie in friedlichen Zeiten, wenn Handel und Wandel gedieh. Leo Wilhelm von Kaunitz, der inzwischen im Jahre 1642 die Grafenwürde erlangt und die Stelle eines Oberst-Landrichters in Mähren angenommen hatte, überhaupt eine hohe und angesehene Stellung im heimischen Adel besaß, bestand aber auf seinem Recht, vielleicht auch seinerseits durch die mißlichen finanziellen Zustände dazu gedrängt. Daraus ergaben sich Zwistigkeiten, die nun viele Jahre, fast bis zum frühen Tode des Grafen im Jahre 1655, anhielten. Irgendwie scheinen auch religiöse Gegensätze mitgespielt zu haben, für die sich aber bisher nur ein einziger Anhaltspunkt finden ließ. „Um das Jahr 1650" soll auf Ersuchen des Rates der U.-Broder Dechant Johann Wenzel Polentius an das königl. Tribunal eine Klagschrift des 17 123

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