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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 132

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 132)
Language
German
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wichtigen Angelegenheiten seine Zuflucht zu Euer Liebden nehmen und deroselben Raths sich gebrauchen solle".32 Die erste Urkunde des neuen jungen Grundherrn, die sich auf die Ungarisch-Broder Judenschaft bezieht, — sie ist datiert: U.-Brod 21. Oktober 163433 — betrifft eine Beschwerde der bürgerlichen also christlichen Schneider gegen die jüdischen daselbst, von deren Bestehen wir hier zum ersten Male erfahren. Aus dieser Eingabe ist zu ersehen, daß eigentlich nur ein einziger jüdischer Schneider sein Handwerk mit Bewilligung der Grundherrschaft und gegen den üblichen an die Kammer zu entrichtenden Zins ausübte.34 Die anderen, wie viele wird nicht gesagt, arbeiteten, vielleicht ohne sich dessen bewußt zu sein, ungesetzlich, um so mehr, als sie auch für christliche Kunden Kleider verfertigten (kresfanskä düa ze delaji). Sofort erfolgte eine Verfügung Leo Wilhelms, daß fortan kein Jude schneidern dürfe, der nicht die mit der Herrschaft zu vereinbarende Abgabe leiste, bei Strafe von 12 fl., halb in die Kammer des Grundherrn, halb in die christliche Zeche. Weiters aber sollten fortan jüdische Schneider nur für Juden, christliche nur für Christen arbeiten, bei der gleichen obigen Strafe. Für die Jahre 1633 bis 1638, da, wie ausdrücklich gesagt wird, Wenzel Bartodiegsky in U.-Brod Regent war, sind ganz genaue Auszüge über die damals von den Juden geleisteten Zinsungen erhalten, die sich auch in diesen sechs Jahren ganz gleich bleiben. Nur stimmen sie wieder nicht vollkommen mit denen überein, die wir früher unter Maximilian kennen gelernt haben. Sie lauten: I. Zu St. Georg: 1. Für die von Maximilian gewährte Erlaubnis, „in der Stadt ihnen Häuser zu kaufen und aus der Vorstadt hinein zu ziehen4' . . . 250 fl. m., thuet 291 fl., 40 kr. 2. Für die Erlaubnis Koscherwein herstellen, in die Stadt einführen und unter den Juden ausschenken zu dürfen.........40 fl. m., „ 46 fl., 40 kr. 3. Dafür, daß die jüdischen Fleischhacker der Herrschaft wöchentlich nur 300 Pfund, das Pfund zu 1 Kreuzer gerechnet, liefern . . 50 fl. m., „ 58 fl., 20 kr. 4. Dafür, daß man ihnen zu der Herrschaft Notdurft ihre Pferde nicht nehme........40 fl. m., „ 46 fl., 40 kr. Summa stäten oder beständigen St. Georgi-Zins...... 443 fl., 20 kr.33 15 121

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