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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 126

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 126)
Language
German
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IRI
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schon vorher das Vorstadtgebiet hatte „rasieren" lassen, um eben solche feindliche Annäherung zu hintertreiben. So geschah es damals auch in U.-Brod, und die Folge davon war, daß die Juden, die noch in der Vorstadt gewohnt hatten, wie sicherlich auch die christliche Bevölkerung in die innere, geschützte Stadt ziehen mußte. Diese Übersiedlung mag damals um so leichter durchzuführen gewesen sein, als viele Bürger um ihres Glaubens willen auswanderten und ihre Häuser gern verkauften. Es heißt, daß von 1622 bis 1625 sich die Judenhäuser in der Stadt von fünf auf achtundvierzig vermehrt hätten.18 Die Not der Zeit hatte den Juden die so streng verschlossenen Tore der Stadt geöffnet. Ob mit oder ohne offizielle Zustimmung der Grundherrschaft einer-, der Gemeinde anderseits dürfte zunächst keine entscheidende Rolle gespielt haben. Wohl aber ist es begreiflich, daß eine solche Veränderung, insbesondere nach der durchgeführten Rekatholisierung der Bürgerschaft und Vertreibung der Akatholiken einen Gegensatz zwischen Christen- und Judengemeinde schuf, der durch die allgemeine Not, die allenthalben in jener Zeit herrschte, nur noch verschärft wurde. Es lag nahe, daß man sich an die Beschränkungen erinnerte, denen die Judenansiedlung ehedem unterworfen gewesen war, während durch die tatsächliche Entwicklung jede Beschränkung zu entfallen schien. Soll doch im Jahre 1656 die Zahl der Judenhäuser bereits 54, davon 14 verwüstet waren, betragen haben.19 Die erste Äußerung eines solchen feindseligen Verhältnisses läßt schon eine Urkunde Maximilians von Kaunitz, ausgestellt in U.-Brod am 28. Oktober 1629, erkennen.20 In der Einleitung, der sogenannten Arenga, geht er von folgender charakteristischer Betrachtung aus. Die Erfahrung lehre, daß in Friedenszeiten unter den Einwohnern, sei es eines ganzen Landes, sei es einer größeren oder auch kleineren Stadt, „Einigkeit, Liebe und Gunst" herrsche, alles Gute gedeihe, „altlöbliche Gewohnheit und gute Ordnung" nicht nur erhalten bleibe, sondern auch noch zunehme. Dem entgegen aber, „wann der allmächtige Gott verhänget durch Sünde und Missetaten der Menschen Krieg und Unfrieden", dann sich unter den Inwohnern „Uneinigkeit und Ungunst" einschleiche, gute Ordnung und Gewohnheit nicht allein versinke und sich in Unordnung wandle, „sondern darüber je länger je mehr alles Übel zunehme und sich mehre". Das habe nun, wie andere Länder, auch „unser liebes Land und seine Einwohner hohen und niederen Standes, ebenso schließlich meine Ungarisch-Broder Herrschaft — Gott es erbarms — empfunden und erlitten". Nun aber, da Gott wieder friedlichere Zeiten gegönnt habe, könne er als Grundherr nicht länger diese „Unordnung" in der Stadt und unter seinen Untertanen, wie Christen so Juden, mitansehen. Er wolle vielmehr mit der Hilfe Gottes alle seine Untertanen, 9 115

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