Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 123)
- Language
- German
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Dieselbe Quelle nennt uns für dieses Jahr 1615 in der Vorstadt Kaut unter namentlich angeführten 24 Ansassen nur 8 Juden: Barma zid, Ssluma z. Anczlüw, Buchtowa zidovka, Lewka z., Lazar z. Buchtu zett, Jakub z. skolny, Bendek z., Izak z. Sie wohnten dort mitten unter den Christen und zinsten auch gleich diesen : zu St. Georg und zu Sankt Wenzel je 1 Groschen, 1 Huhn und 1 Denar für das Mähen; die Robotverpflichtungen werden nicht angegeben. Wir stellen somit fest, daß im Jahre 1615 in U.-Brod 8 Judenfamilien in der Vorstadt und 5 in der Inneren Stadt ansässig waren, die insgesamt, wenn wir sie noch so kinderreich annehmen, kaum hundert Menschen ausgemacht haben dürften. Was die christliche Bevölkerung anlangt, so spricht die Klageschrift von „326 wohlbewehrten Bürgern und Nachbahren" für das Jahr 1670; nach all den Unglücksfällen, welche die Stadt zwischen 1620 und 1670 erlitten hat, wird die Einwohnerzahl im Jahre 1615 gewiß bedeutend größer gewesen sein. Gegenüber der Stadtgemeinde hatten die fünf Judenfamilien gleichfalls Verpflichtungen, wie sich aus einem Übereinkommen ergibt, das auf Zuspruch des damaligen Grundherrn Friedrich von Kaunitz, eines Sohnes Ulrichs, am 17. März 1616 zwischen Christen und Juden abgeschlossen wurde. Es enthält nur drei Punkte : 1. Die bis dahin „versessenen", d. h. von den Juden schuldigen aber nicht gezahlten Zinsgelder sollten ein für allemal nachgesehen werden. Von diesem Jahre 1616 angefangen sollten die Juden jährlich zweimal, zu St. Georg und zu St. Wenzel je 13 Gulden entrichten; die Judenältesten seien verpflichtet, diesen Betrag bei den übrigen Juden einzuheben und auf dem Rathaus abzuliefern, ohne jeden Widerspruch, ohne List, Falschheit, Schlauheit oder irgendwelchen Vorteil, wie hinzugefügt wird. 2. Anstatt der früher (als sie noch ausschließlich in der Vorstadt wohnten) der Stadt geleisteten Robot übernehmen es die Stadtjuden, zwei kleine Brücken auf eigene Kosten aus Stein oder Holz zu bauen; eine vor der Judenschule, die andere im städtischen Bad, hinter dem Tieschauer Tor. 3. Es wird den Juden verboten, Vorstadthäuser anzukaufen, die robotpflichtig sind, weil dadurch die Stadt der Roboten verlustig wird. Sie dürfen aber auf jenen Gründen, die ihnen (den 5 Stadtjuden) gehören, Häuser errichten und auch solche Grundstücke anderen Juden verkaufen. Es wurde ausdrücklich am Schluß des Originalvertrages vermerkt, daß er auch in das Stadtbuch eingetragen werden solle.15 Mit diesen Abmachungen zwischen einerseits der Grundherrschaft, anderseits der Stadtgemeinde und der Judenschaft schien deren Lage 112 6