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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 122

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 122)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1581-2645925
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in U.-Brod nicht anwesend war, von den Juden als Ablöse für nicht zu lieferndes Fleisch je 50 Goldgulden zu St. Georg und zu St. Wenzel gezahlt werden. Der Amtmann erhielt überdies für sich und das Gesinde 70 Pfund (wöchentlich?). Bei Anwesenheit der Herrschaft hatten sie, abgesehen von den jährlichen 100 Goldgulden, wöchentlich 200 Pfund in die Küche zu liefern, das Pfund zu 3 weißen Pfennigen. Die 70 Pfund „können" ihnen erlassen werden.12 Diese Vereinbarungen bedeuteten vor allem eine vollkommene Scheidung der kleinen Judengemeinde in der Stadt, die aus fünf Familien bestand, also sicherlich noch kein halbes Hundert Menschen ausmachte, von der großen Christengemeinde, deren Kopfzahl wir zwar nicht kennen, die aber gewiß in die vielen Hunderte ging. Sie bedeuteten ferner die völlige und unmittelbare Unterstellung dieser Juden unter die Grundherrschaft mit anderen Verpflichtungen und anderen Rechten als die der Bürgerschaft, ohne daß Bürgermeister und Rat der Stadt auf diese Beziehungen irgend einen Einfluß nehmen konnten. So bildete sich ein Zustand heraus, der sehr bald das, wie es scheint, bisher ruhige Nebeneinanderwohnen beider Konfessionen nachteilig beeinflußte. Die Angaben des obigen Vertrages stimmen, abgesehen davon, daß die Mautabgabe hier fehlt, vollkommen überein mit jenen, die in einem nur um drei Jahre jüngeren Urbar, d. h. einem Register aller Einkünfte der Herrschaft,18 verzeichnet werden, wobei es beim Judenzins (plat od zidüv) ausdrücklich heißt: „wie solcher in der Urkunde S. Gnaden des Herrn Ulrich von Kaunitz, die er ihnen hierüber ausgestellt hat", ausführlicher und klarer enthalten ist. Nach dem Urbar zahlten die Juden in der Stadt: 1. zu St. Georg und St. Wenzel (statt Pferdestellung und als Robotablösung14) je 150, jährlich 300 fl., 2. zu St. Georg und St. Wenzel für Koscherwein je 40, jährlich 80 fl., 3. zu St. Georg und St. Wenzel für Nichtlieferung von Fleisch je 50, jährlich 100 fl., also ganzjährig 480 fl., gegenüber 640 Goldgulden der Urkunde, da die Erwähnung der Mautablöse fehlt. Auch in den Naturalabgaben zeigen sich kleine Differenzen. An solchen sollten in die Küche, u. zw. für die den Juden gewährte freie Amtswahl (pfi voleni auradu), laut Urbar geliefert werden : Safran 6 Lot, Pfeffer 3 Pfund, Ingwer 3 Pfund, Nelken 1 Pfund und Muskatblüte 1 Pfund. Vergleichen wir mit diesem Zins von fünf jüdischen Stadtfamilien jenen, den die ganze Christengemeinde laut dem gleichen Urbar zu zahlen hat und der sich auf 311 fl. beläuft, so läge hier ein kaum verständliches Mißverhältnis vor, wenn nicht eben die zahlreichen Roboten in Betracht kämen, von denen nur die Juden befreit waren. 5 111

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