Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 84)
- Language
- German
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ihrer historischen Entwicklung abgeleitete Datierung wird auch durch die historisch-politischen Verhältnisse gestützt. Alle in der Zeit der Diaspora und ihrer Atmosphäre entstandenen Synagogen lehren uns, daß die Juden nur in den Perioden bauten, wo die Unterdrückungen und Verfolgungen nachgelassen haben, wo die Sorgen um das Leben selbst etwas in den Hintergrund getreten waren, was auch sehr logisch ist. Die Geschichte lehrt uns, daß eine solche Zeit für die Prager Juden eben die Regierungszeit Premysl Ottokars II. war, und zwar nicht nur für die Prager, sondern für die böhmischen Juden überhaupt; damals wurde auch die später niedergerissene Synagoge in Eger gebaut, das damals im Gebiete des böhmischen Königs lag. Im 13. Jahrhundert bessern sich die Verhältnisse der böhmischen Juden. Grundlage des rechtlichen Schutzes der Juden gegenüber der übrigen Bevölkerung wurde das reichsdeutsche Privilegium Friedrichs IL aus dem Jahre 1244, welchem im Jahre 1254 ein ähnliches Privilegium Premysl Ottokars IL für Böhmen folgte,25 durch welches das Verhältnis der Juden zu den Christen in kaufmännischer sowohl als sozialer Hinsicht endgültig festgesetzt worden ist. So wurden durch dieses Privilegium ihre Friedhöfe und Schulen geschützt, die Juden wurden in Rechtsangelegenheiten direkt dem König oder seinen Beamten unterstellt, es wurde der sogenannte „judex Judaeorum" eingesetzt, der sowohl zivile als auch strafrechtliche Prozesse in der Synagoge verhandelte. Streitigkeiten zwischen Juden und Christen richtete entweder der König selbst oder der Oberstkämmerer. In gerichtlichen Amtshandlungen wurde Juden und Christen gleiches Recht eingeräumt, Strafen für Vergehen der Christen gegen Juden wurden festgesetzt; dadurch, daß die Juden von der Rechtsprechung durch den Stadtrichter ausgenommen waren, wurde die Anregung zur Organisierung eigener Gemeinde gegeben? Selbst der Geldhandel wurde für die Juden vorteilhaft geregelt. Das Privilegium räumte überhaupt den Juden große Freiheiten und Erwerbsmöglichkeiten ein, welche ein bedeutendes Aufblühen der jüdischen Gemeinde wahrscheinlich und durch die Erbauung der Synagoge zur Folge hatten. Warum „Altneuschul". Nun bleibt noch die Bezeichnung „Altneuschul" zu erklären. In der Literatur tauchten Vermutungen auf, daß es sich nicht um eine Zusammenziehung der zwei Eigenschaftswörter alt und neu handelt, sondern um das hebräische „AI tenai",66 was „bedingungsweise" bedeutet und hier so erklärt wurde, als ob die ihre Rückkehr nach Palästina erwartenden 25 87