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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 39

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 39)
Language
German
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IRI
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gewünschte gelegenheit hat zu kauffen, was sy Nur wollen".164 In Hinkunft soll diese Möglichkeit nicht mehr gegeben werden. Das sind die einzigen Eintragungen, die sich auf die Juden beziehen. Daß sie keinem judenfreundlichen Geist entspringen, muß nicht weiter dargelegt werden. Hervorheben wollen wir aber noch, daß selbst diese wenigen Nachrichten, die wir heranziehen konnten, nicht aus der mährischen Zeit der Wiedertäufer stammen, wie die Arbeit sagt, mit deren Behauptungen wir uns auseinandersetzen, sondern schon aus der ungarischen Periode nach 1622. Sowohl die Warnung, den Handelsleuten und Juden beim Einkauf „nit wol zu trauen", als auch die auf die Glaser bezügliche und die folgende, welche sich mit dem „Einschlieffen" der Krämer und Juden zum Zwecke des Verkaufs teuerer Stoffe beschäftigt, stammen aus Sabatisch und Lewär, in Ungarn (jetzt Slowakei) gelegenen Orten. Von den mährischen Wiedertäufern und ihrer Stellung zu den Juden wissen wir einzig und allein, daß ein Prediger, dem die Juden Regensburgs die Austreibung aus der Stadt verdankten, der Gründer der ersten Wiedertäufergemeinde in Mähren war und als Oberhaupt der Gemeinden den größten Einfluß auf die Haltung der Gemeindemitglieder besaß. Aus der ungarischen Zeit der Anabaptisten erfahren wir, daß die Juden als Verkäufer von Waren in den Brüderhäusern erschienen, die von den Gemeindehäupten als schädlich angesehen und verboten wurden. Und aus der Tatsache, daß jüdische Glaser in den Brüderhäusern (in Ungarn!) Glaserarbeiten ausführten, schließt die zitierte Arbeit auf eine „scharfe Konkurrenz zum Handwerk der Anabaptisten",165 eine Konkurrenz, die sich aber auf mährischem Boden abgespielt haben und von mährischen Juden bereitet worden sein soll. Nach unseren Darlegungen kann nicht mehr angenommen werden, daß das wiedertäuferische Handwerk irgendwelchen Einfluß auf das jüdische ausgeübt haben könnte. Wir sahen das erstere als ein besonders hochstehendes, hauptsächlich dem Kunstgewerbe zugewandtes, während das jüdische in Mähren den bescheidenen Bedürfnissen des Ghettos vorzugsweise zu genügen hatte. Auch finden wir bei den Juden G^werbearten, wie die Schwertfegerei u. a. vertreten, die von den Wiedertäufern nach ihren Artikeln zum Teil überhaupt nicht ausgeübt werden durften, zum Teil aus anderen Gründen nicht betrieben wurden. Letzten Endes sei aber noch darauf hingewiesen, daß sich das wiedertäuferische Handwerk in seiner Organisation kaum wesentlich von den städtischen Handwerken unterschied; es war nicht frei und jedem, auch dem Juden beispielsweise zugänglich, sondern zünftig und reglementiert, wie alle anderen der Zeit. Ihre Handwerke hatten Vorsteher168 und diese erließen detaillierte Handwerks-Ordnungen; folgende Gewerbe waren zunftähnlich organisiert: die Kürschner,167 Müller (1588),168 Bader 42

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