Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1484-2645828- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
als „-hörig" oder als „leibeigen" bezeichnet werden." Im Gegenteil: gerade in seinem Grundherrn hatte der mährische Jude seinen eifrigsten Beschützer sowohl gegen die Stadtmagistrate, als auch gegen den Landesherrn. Seine Stimme war die einzige, die sich gegen geplante Landesverweisungen erhob und ausschlaggebend war. Von ihm erkauften die Juden ihre wichtigsten Privilegien, die sie instand setzten, auf das erfolgreichste mit dem Stadtbürger in Wettbewerb zu treten. Die sicherlich zu verzeichnenden Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Bevor wir uns nun der genaueren Betrachtung jener Situation zuwenden, in der die Juden in der zweiten Periode lebten und wirkten, wollen wir uns noch in aller Kürze über jenen Erwerbszweig unterrichten, der nach der Austreibung ihr „einziger"102 gewesen sein soll und anschließend ihre Stellung im Handwerk untersuchen, in jenem jüdischen Handwerk, das sie ergriffen haben sollen,103 als ihnen, wie behauptet wird, ihre einzige Nahrungsquelle — die Geldleihe — abgeschnitten wurde.104 Gleich jetzt wollen wir aber bemerken, und weiter unten ausführlicher darlegen, daß die Geldleihe keineswegs die einzige Nahrungsquelle war, jetzt, in der zweiten Periode eben so wenig wie in der ersten. In der zweiten Periode ist die Geldleihe in ihren Ausmaßen geringer geworden. Vorerst deshalb, weil die ökonomische Kapazität der Juden durch die Austreibungen sicherlich für einige Zeit geschwächt war. Nicht nur der vorhandene Immobilienbesitz war eingezogen worden (zumindest bei der Verbannung aus den wichtigsten Städten), sondern auch ein bedeutender Teil der aushaftenden Schulden. Dann war aber auch die Zeit des stärksten Geldbedürfnisses im Abflauen begriffen, keineswegs natürlich geschwunden. Die Geldleihe spielte im jüdischen Wirtschaftsleben und im Wirtschaftsleben des Landes weiterhin eine nicht zu unterschätzende Eolle, aber sie stand nicht mehr, wie in der ersten Periode, an erster, sondern an zweiter Stelle. An die Spitze ist der auch früher betriebene Handel getreten. Betrachten wir nunmehr die jüdische Geldleihe genauer. Die alten Privilegien, die den Juden ihre bevorzugte Stellung in dieser Spezialtätigkeit zugesichert hatten, waren nicht außer Kraft gesetzt worden. Nach den Austreibungen, wie vorher, verliehen die Juden kleinere und größere Kapitalien an Bürger105 und Bauern sowie an Adelige. Nur der Zinsfuß war inzwischen bedeutend gestiegen. Nach wie vor besaßen sie das Pfändungsrecht sowohl auf landtäfliehe, als auch auf Bauerngründe. Die Tatsache, daß dieses Pfändungsrecht der Juden auch in die erste Rechtskodifizierung, die Mähren erhielt, aufgenommen ward, spricht dafüT, daß es auch weiterhin gehandhabt wurde. Gemeint ist das bekannte Tobitschauer Buch, das vom langjährigen mährischen Landeshaupt- 28 22