Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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ZweitePeriode. Während diese ungeheuere Austreibungswelle weite Gebiete, ja ganze Länder von Juden entblößte und sich das jüdische Schwergewicht nach Osten verlegte und dort konzentrierte — verblieben ja im Deutschen Reiche nur Frankfurt a. M.? Worms, dann Wien und Prag als große Judensiedlungen bestehen — bewirkten die Ausweisungen in Mähren keineswegs eine Auswanderung aus dem Lande oder die Zusammenziehung in einer großen Gemeinde, sondern das Gegenteil: die Verbreitung und intensive Verteilung über das ganze Land, wo sie, allmählich in mehr als einem halben Hundert Gemeinden gesammelt, fast ungestört ununterbrochen ein halbes Jahrtausend siedeln und handeln konnten. In dieser Zerstreuung erblicken wir aber, wie an anderem Orte ausgeführt wurde,84 erst die gegebene Möglichkeit der ökonomischen Durchdringung des Landes. Eine ganze Reihe von Märkten und Städten verdankt der Austreibung die Bildung von Judengemeinden; viele derjenigen Orte, in denen vorher nur vereinzelt Juden siedelten, wurden zvm Sitz größerer oder kleinerer Gemeinwesen von Juden. Frühzeitig hatten die mährischen Juden, soweit sie auf dem flachen Lande gewohnt hatten, den Übergang zur Stadt vollzogen. Trotzdem wir nur vereinzelt über das Alter der mährischen Judensiedlungen verläßliche Angaben besitzen, so wissen wir doch, daß vor dem Jahre der meisten Austreibungen (1454) schon viele Städte und Städtchen mit Juden durchsetzt waren. Außer den landesfürstlichen Städten selbst waren dies: (im 13. Jahrh.) Austerlitz85 und Ung.-Brod,86 (im 14. Jahrh.) Jamnitz,87 Kremsier,88 Ung.-Ostra,89 (in der 1. Hälfte des 15. Jahrh.) Gewitsch,90 Kanitz,91 Lundenburg,92 Proßnitz,93 Mähr.-Kromau,94 Nikolsburg,95 Triesch,96 Eibenschitz,97 Boskowitz98 und Trebitseh." So saßen die Juden um die Mitte des 15. Jahrhunderts beinahe in allen Schutzstädten des Landes, den Grundherren untertänig und in der zweiten Periode sowohl von ihrer Politik als auch von den Maßnahmen des Stadtrates abhängig. Jedoch ist selbst in dieser, ihrer schlechtesten Periode der Vergleich100 mit den um diese Zeit bereits völlig hörigen Bauern101 nicht angängig. Sie standen den Grundherren in einem ähnlichen Verhältnis gegenüber wie die übrigen Angehörigen der untertänigen Städte, hatten ähnlich wie diese ihre Abgaben, wiewohl in weit höheren Maße an die Feudalherren zu entrichten, waren aber von allen persönlichen Leistungen, der Robott in jeder Form, frei. Sie war ebenso wie bei den meisten Schutz- und untertänigen Städten in Geld abgelöst und dieses Zustandes erfreute sich die Bauernschaft erst am Ende des 18. Jahrhunderts, zur Zeit der Aufbebung der Leibeigenschaft durch Joseph II., als die Naturallasten und persönlichen Dienstleistungen durch Geldabgaben ersetzt wurden. Niemals kann der mährische Jude 21 27