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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 21

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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IRI
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wo eine Gemeinde Grundstücke besaß, um ihre Mühle und Mälzerei mit den notwendigen Rohprodukten zu versehen. Dasselbe gilt für den vereinzelt auftretenden Weinbergbesitz von Juden im 17. Jahrhundert. Wein war nicht nur eine beliebte Handelsware der Juden, sondern durch rituelle Vorschriften, soweit Juden als Konsumenten in Frage kamen, an den jüdischen Verkäufer gebunden. Wo sich die Gelegenheit dazu bot, wie es in Pohrlitz der Fall war, war der Besitz von eigenen Weinbergen natürlich sehr erwünscht. Daher trachteten auch einige Mitglieder der südmährischen Gemeinden Straßnitz und Mißlitz nach dem 30jährigen Kriege öde und brachliegende Weinberge zu erwerben.75 Nirgends, weder im Brünn des 14. Jahrhunderts, noch im 17. Jahrhundert (bis vielleicht auf Pohrlitz) noch sonst irgendwann, hören wir aber etwas von landwirtschaftlicher Arbeit, die durch Juden verrichtet worden wäre. Wir können auch kaum jemals von einer solchen hören, denn der Ackerbau war in den Händen eines ganz bestimmten Standes: der Bauernschaft, und wurde in jenen frühen Jahrhunderten fast ausschließlich von Halbfreien, Zinsleuten und Leibeigenen76 im Dienste von Herren und Freien verrichtet. Es war der unterste Stand, dessen Angehörige nur einen Aufstieg kannten: Sold zu nehmen oder sich in Städten seßhaft zu machen. Die zu besonderer Höhe gediehene soziale Position der Judenschaft zeitigte naturgemäß auf der ganzen nichtjüdischen Front (mit Ausnahme des Adels) einen tiefen Haß, der verschärft wurde durch die in den Städten erlangte Ausnahmestellung der weitgehendst privilegierten Juden Mährens. Ihr Reichtum, das Wuchermonopol und die ihnen gesetzlich zugestandenen hohen Zinsen ließ sie eine Geldherrschaft begründen, die alle Stände, vom Landesfürsten bis zum Bauern von ihnen abhängig machte. Für den Ruin im Bürger- und Bauernstande, den die Verschuldung oft herbeiführte, wurde der Jude verantwortlich gemacht.77 Hinzu kam, daß sich die Konkurrenz im Handel, der in den Städten allmählich festen Fuß zu fassen begann, immer härter und fühlbarer wurde. Kurz, der Jude, der eine so ausschlaggebende Rolle in jener bedeutungsvollen Zeit der Umbildung gespielt, der die entstehenden Stadtwirtschaften bei ihren ersten Gehversuchen so entscheidend unterstützt, ja eigentlich gestützt hatte, der bislang ein aus dem Stadtleben nicht wegzudenkender Faktor von ausschlaggebender Bedeutung gewesen war — jenes jüdische Element war mit dem Fortschreiten der Konsolidierung nicht nur leidlich entbehrlich geworden — mehr noch: die Bürgerschaft sah mir noch die verderblichen Wirkungen seiner Sonderstellung, wünschte nichts sehnlicher als die Entfernung der verhaßten Juden aus dem Weichbilde der Städte. Damit hoffte sie, sich radikal und für „ewige Zeiten", wie es in den Ausweisungs- 24 18

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