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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 22

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1481-2645825
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dekreten hieß, sowohl der drückenden Schulden, als auch der Konkurrenz im Handelsbetrieb zu entledigen. Nicht um die Minderung von jüdischem Immobilienbesitz handelte es sich,78 der übrigens, wie wir uns überzeugen können, zur Zeit der Ausweisungen nur in den Ghettohäusern, der Synagoge und dem Friedhof — keineswegs aber in irgendwelchem ländlichen Grundbesitz — bestand, sondern um die restlose Ausmerzung eines scheinbar überflüssigen, zutiefst gehaßten Elements. So verschiedenartig die Anlässe waren, die diese Grundtatsache zu verschleiern geeignet sind: hier die Bezichtigung des Einverständnisses mit den Hussiten oder das Auftreten eines fanatischen und fanatisierenden Wanderpredigers, dort die Beschuldigung der Hostienschändung, des Ritualmordes, der Brunnenvergiftung — es waren dies nur die letzten Anlässe, die die Volkswut zum Überkochen brachten, zu Metzeleien, letzten Endes aber immer zu Austreibungen führten. Beinahe jede Stadt von irgendwelcher wirtschaftlichen Bedeutung, jedes Gebiet, jedes Land nahm je nach dem Stand der ökonomischen Entwicklung zu diesem Mittel seine Zuflucht. Mit gewiß bestehenden Ausnahmen könnte man geradezu sagen, daß nach dem Zeitpunkt der Judenvertreibung auf die Entwicklungsstufe eines Wirtschaftskörpers geschlossen werden kann. So finden wir denn die frühesten Wirtschaftskämpfe im zeitig erblühten Südeuropa, in den aufstrebenden Städten Amalfi, Bari und Venedig, wo schon um die Mitte des 10. Jahrhunderts heftige Konkurrenzkämpfe gegen die jüdischen Händler tobten.79 Vom 12. Jahrhundert an wurden diese Kämpfe ganz allgemein, führten schon frühzeitig zu partiellen Ausweisungen und zu Erteilungen von Privilegien de non tolerandis Judaeis. Auch in Mähren, wo die Juden nur vereinzelt und in ungleich schwächerem Maße als in den Nachbarländern unter Verfolgungen zu leiden gehabt hatten (1338 und 1348), schloß sich von der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts an der „tragische Kreislauf4, wie Belloc80 diesen Prozeß nennt. Auch hier waren sie ins Land gerufen, privilegiert und schließlich aus den bedeutendsten Orten verbannt worden. Auch hier gingen die frühest entwickelten Städte voran, während die kleineren in oft langen Zwischenräumen folgten. Den Anfang machte die wichtige Tuchmacherstadt Iglau, es folgten Brünn, Olmütz, Znaim, Mähr-Neustadt (niemals aber Trebitsch,81 wo ein Ausweisungsbefehl wohl erlassen, aber nicht durchgeführt wurde),82 Ung.-Hradisch, Neutitschein, Stramberg, Mähr.-Budwitz, Sternberg und Mähr.-Schönberg. Um die Ausweisungen aus den königlichen Städten Mährens dem weiten Rahmen, den die Vertreibungen aus ganz West- und Mitteleuropa bilden, richtig einreihen zu können, wollen wir versuchen, erst- 19 25

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