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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 19

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1478-2645822
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potest" fußend, die Geldleihe gegen Zinsen bekämpfte und verurteilte. Galt doch diesem der Gegenwart und ihrem Wirtschaftsleben zugekehrten kirchlichen Rechtslehrer das Geld und sein Zins als das eigentümliche Hilfsmittel des Handels, jener Tätigkeit, die das Gefüge von Stadt und Fronhof zu stören drohte.02 Von der Mitte des 13. Jahrhunderts an ging man gegen christlichen Wucher mit Exkommunizierung und gerichtlicher Rückerstattung der Zinsen vor,63 von da an wurde das Geldgeschäft erst Monopol der Juden und blieb es durch viele Jahrhunderte. Wann die jüdischen Leihegeschäfte in Mähren größeren Umfang erreicht hatten, wissen wir nicht; daß sie aber im 13. Jahrhundert bereits außerordentlich umfangreich gewesen sein müssen, erfahren wir nicht erst aus dem Berichte des Bischofs Bruno von Olmütz (1273), der von dem Wucher der Juden seiner Diözese spricht, sondern zuvor aus den Ottakarschen Privilegien für die Juden seines Reiches (1254) und für diejenigen der Stadt Brünn (1268), in denen über die Geldleihe ausführlich gehandelt wird. Der Zinsfuß schwankte damals zwischen 10 und 12 Prozent,64 stieg aber nach den Hussitenkriegen auf das Vier- und Achtfache.65 Konnte der jüdische Geldhandel zur Zeit der vorherrschenden Naturalwirtschaft nur unbedeutend gewesen sein und sich nur an Große des Landes gewandt haben, lenkte er vom 13. Jahrhundert an auch in andere Bahnen. Zeiten akut gesteigerten Leihverkehrs pflegen nämlich diejenigen zu sein, „in denen eine bis dahin wesentlich eigeawirtschaftlich organisierte Volkswirtschaft durch äußere Gründe in Tauschwirtschaft hineingedrängt wird".66 Und dieses Phänomen, der Übergang von der Naturalzur Geldwirtschaft, ging in Mähren, im 12. Jahrhundert beginnend, zur Zeit der planmäßigen Städtegründungen fortfahrend vor sich — unter tätiger Beihilfe der Juden und der von ihnen ausgehenden Geldleihe. Jetzt verstehen wir, warum gerade zu dieser Zeit Städte sich darum bewarben, Juden aufnehmen zu dürfen, Grundherren sich mit dem Recht und Vorzug beteilen ließen, Juden ansiedeln zu dürfen und weshalb flüchtige Juden (im 14. Jahrhundert) von Kaisern und Markgrafen nach Mähren gezogen wurden. Nichts war vom Fürsten, von Grundherren, Stadtbürgern und Bauern, von den Klöstern ganz zu schweigen, in diesen Jahrhunderten der allmählichen Umbildung so sehr begehrt, als Leihkapital; und aufzutieiben war es nur beim Juden, dem vielfach privilegierten Darleiher, den selbst das kanonische Recht als alleinige Quelle dieses unvermeidlichen Übels bestehen ließ. Sie füllten eine Lücke im ökonomischen Organismus des Landes und waren in jenen Zeiten der wichtigste Faktor im wirtschaftlichen Leben und durch die Bereitstellung von Kapitalien zu Kriegszwecken auch aus dem Auf und Ab der politischen Begebenheiten nicht wegzudenken. Kein Wunder also, wenn es für das 13. und 22 16

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