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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 18

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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hier ihren Weg nahmen. An Rohprodukten Tiauptsächlich: Wolle, Getreide, Malz; an Fertigprodukten: Tuch, Glas- und Ton waren, Bier und Wein, außerdem noch Metalle, Fische, Gewürze und Tuchfarben. Es kann daher nicht wundernehmen, daß bei solch reger und ausgebreiteter Handelstätigkeit Karl IV. noch als Markgraf von Mähren im Jahre 1345 Juden nach Iglau berief, einerseits um den für die aufblühende Tuchmacherei der Stadt notwendigen Wollhandel zu heben, andererseits, um den Iglauer Tuchen weiten Absatz zu verschaffen.58 In Brünn wiederum beschäftigte sich ein Teil der Judenschaft zu Beginn des 15. Jahrhunderts mit dem Vorkauf von Wolle und Leder,59 Handelszweige, die auch für das spätere Wirtschaftsleben von großer Bedeutung waren. Dieser Handel, der sich in den frühen Jahrhunderten nur an die Großen im Lande, an die Adeligen und Fronhofherren gewendet haben wird, soweit es um den Importhandel geht, wird späterhin sein Wirken außer auf die Klöster auch auf die Bürgerschaft der aufstrebenden Städte ausgedehnt haben. Wohl war es ein weites Betätigungsfeld, aber für diese Periode nicht das wichtigste. Als die wichtigste, wenn auch, wie wir gesehen haben, nicht die einzige wirtschaftliche Betätigung springt in der ersten Periode die Geldleihe hervor. Während wir den Umfang und die Intensität des Judenhandels von Mähren im Mittelalter kaum jemals kennen lernen werden — hat er doch der Natur der Sache gemäß keinen oder doch nur spärlichen schriftlichen Niederschlag gefunden, so verhält es sich glücklicherweise um den zweiten, stark betriebenen Erwerbszweig ganz anders. Zumindest für die drei letzten, dem Mittelalter zugezählten Jahrhunderte werden unsere Kenntnisse über die jüdische Geldleihe, hauptsächlich in den königlichen Städten, durch die reichlichen Eintragungen in Stadtbüchern und besonderen, zu diesem Zweck angelegten Registern nach Veröffentlichung der Bretholzschen Regesten weitestgehend bereichert werden. Es ist bekannt, wieso die Juden aller Länder im mittelalterlichen Geldgeschäft eine so hervorragende Rolle spielten. Wir wissen, daß die ersten, den Übertretern Strafen androhenden kanonischen Zinsverbote für Christen von der zweiten (1139) und der dritten Lateran-Synode (1179) ausgegangen waren und daß eben im 12. Jahrhundert sich gegen die Juden Deutschlands das erste Mal der Vorwurf des Wuchers, wie jede Leihtätigkeit auf Zinsen (von ihrer Höhe ganz unabhängig) genannt wurde, erhob.60 Trotz der kanonischen Wucherverbote nahmen aber bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts allenthalben auch Nichtjuden an dieser gewinnbringenden Tätigkeit teil. Erst mit der Kirchenreform, besonders im 13. Jahrhundert, wird das Verbot erneuert und von den kanonischen Rechtslehrern systematisch begründet.61 Thomas von Aquino war es, der auf dem aristotelischen Gedanken: „Pecunia pecuniam parere non 15 21

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