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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 12

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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IRI
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jüdischer Gewerbsleute dieser -Gemeinde noch wächst und außerdem sechs Gemeindemitglieder -als Besitzer von WeanigäTten auftreten. Aus diesem Tatbestand wird der Schluß gezogen, daß „die bisher geltende Anschauung, daß nur Klein- Altwarenhandel und Geldleihe im jüdischen Wirtschaftsleben dieses Landes eine Rolle gespielt haben, zumindest für das 16. und 17. Jahrhundert einer Überprüfung zu unterziehen"38 sei. Es wird daher angesichts der angeführten Tatsachen als tragisch vermerkt, daß Josel von Roshedm, der auch die Geschicke der böhmischmährischen Judensehaft beeinflußt, „immer nur die Fortdauer der fluchbeladenen Darlehensgeschäfte erbitten muß". Da man aber das jüdische Handwerk, „das in schwerer Zeit, aus so verheißungsvollen Anfängen entstanden war, aus höheren Gründen sich selbst überließ", mußte der „Prozeß ökonomischer Entwurzelung, der mit der Austreibung aus den königlichen Städten begonnen hatte, ... zum förmlichen Bankerott der J'udengemeindien im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts führen".39 Die „Interessenkonflikte zwischen dem jüdischen Dorf Untertanen und der christlichen städtischen Bevölkerung", die durch „die Industrialisierunig des Landes" unter aktiver Teilnahme der Juden als „Handwerker, Bestandleute, Pächter und Händler" erfolgten, führten zu weiteren Austreibungen der Juden.40 Die königliche Stadt Ung.-Hradisch machte im Jahre 1&14 den Beginn, trotzdem in Südmähren ein gutes Einvernehmen zwischen Christen und Juden geherrscht hatte.41 Es folgten Ausweisungen aus Trebitsch, Kamenitz, Neutischein und Stramberg, zuletzt aus Budwitz im Jahre 1564. Fassen wir die in dieser Arbeit 'aufgestellten Hauptthesen zusammen, so kommen wir zu folgender dem Ganzen zugrunde liegender Konstruktion: der wachsende Immobilienbesitz der Juden in den königlichen Städten war es hauptsächUch, der zu den Austreibungen aus diesen wichtigsten Orten des Landes führte. Nach wie vor besteht die einzige Nahirungisquelle der über Marktflecken und Dörfer zerstreuten Vertriebenen im spekulativen Geldgeschäft. Die Ordnung von 1525, welche den Bauern der Herrschaft Louöany verbietet, bei Juden Geld zu leihen, muß als weiterer Versuch, die Depossedierten aus dem Lande zu drängen, aufgefaßt und einer fortgesetzten ,,AuBhungerungsip<)lit!iku gleichgestellt werden. Von den bisherigen Nahrungswegen abgeschnitten, werfen steh die Juden auf das Handwerk. Sie erlernen es unter dem Schutz der feudalen 'Grundherrschaften von ländlichen Pfuschern; in Städten, die Sitze der böhmisch-mährisichen Brüdergemeinden sind, gelangt es zur Blüte. Einen nachhaltigen Einfluß auf die Entstehung und Entwicklung des jüdischen Handwerks gewinnt die Nachbarschaft der Wiedertäufer, die in ihren Haushaben ein mustergültig organisiertes Handwerk betreiben. Trotzdem im benachbarten Böhmen Vorschläge gemacht werden, die Juden in ihrer Gesamtheit zum Gewerbebetrieb zuzulassen, erfolgt in Mähren ein diesbezügliches Verbot. Aus der Tatsache, daß im 17. Jahrhundert in einem mährischen Ghetto sechs jüdische Weinbergbesitz er genannt werden, wird gefolgert, daß die bisherige Annahme, als hätten nur „Klein-Altwaremhondeil und Geldledhe" im Wirtschaftsleben der Juden Mährens eine Rolle gespielt, einer Revision zu unterziehen sei. Schließlieh habe der Umstand, daß man das jüdische 9 15

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