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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 11

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1470-2645814
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zwungen, eich in kleinen und unbedeutenden Marktflecken niederzulassen. Sie taeten nun unter den Schutz von adeligen -Grundherren. Darin wird eine Parallele zu der seit den Hussitenkriegen verlorengegangenen Freizügigkeit der Landbevölkerung erblickt, die eich nunmehr, ebenso wie die Juden, im Zustand der Leibeigenschaft befindet. Der „sozial-wirtschaftliche Abstieg" vom königlichen Untertan" zum „Hörigen des Grundherren" hat sich mit „unheimlicher Raschheit" vollzogen.29 Es wird auf die Sonderstellung der Juden Mährens gegenüber den böhmischen Juden hingewiesen, die in den königlichen Städten verblieben waren. Auch nach der Austreibung aus den königlichen Städten sei das spekulative Geldgeschäft die „einzige" Nahrungsquelle der mährischen Judenschaft geblieben. Daher wird in der 1525 erlassenen Bauernordnung von Loucany,30 die das Verbot ausspricht, mit Juden in irgendwelche Geldgeschäfte einzutreten, ein weiterer Versuch erblickt, sie aus dem Lande zu drängen, ja geradezu ein neuerlicher Schritt zu einer „Aushungerungspolitik" wahrgenommen.81 Als Antwort hierauf griffen die Juden Mährens zum Handwerkß>betrieib, dessen Fehlen bis <zu<m Ende des 15. Jahrhunderts auf die „allmächtigen Zünfte" zurückgeführt wird, die das Aufkommen eines jüdischen Handwerks während der Periode des Aufenthaltes in den „Städten" zu verhindern wußten. Erst im „Versteck des Dorfes und der Kleinstadt" erlernten die Juden, von der Grundnerrschaft geschützt, von Pfuschern bestimmte Gewerbearbeiten.82 Sie, diese jüdischen „Kleinnandwerker lehren die lang vernachlässigten Produkte des Landes besser verwerten", indem sie „bemüht sind, Kulturfordeningen der Zeit neue Gebiete zu erschließen". So ergriffen sie unzünftige „Neuhandwerke", wie die Glaserei zum Beispiel.33 Zur selben Zeit aber, als die Loucaner Bauernordnung erging, verbot der mährische Landtag (1625) jüdischen Handwerksbetrieb. Aus diesem Verbot wird die Ankündigung eines „wirtschaftlichen Kampfes ohne Erbarmen" ersehen.34 Auch in Böhmen beschäftigte man sich mit der jüdischen Erwerbsfrage und der Obersthofmeißter des Landes steht nicht an vorzuschlagen, die Juden zum Handwerk zuzulassen. Dieser Vorschlag wollte „das größte Wunder vollbringen, das enge Gehäuse jüdischer Wirtschaft brechen" und die „Hebung" des sozialen Niveaus bewirken. Während der Vorschlag des Obersthofnieistens abschlägig beschieden wird, sind doch einige Zeit später bei der Präger Judensehaft als Folge „der durch die wirtschaftlichen Verhältnisse geforderten Berufsumschichtung"36 neben „Händlern, Wednschänkern und Fleischhackearn" auch Ansätee zu einem jüdischen Handwerkerstand vorhanden; sowohl die Zahl der landläufig üblichen, als auch die ein Kunsthandwenk ausübenden steigt rasch an. Diesem jüdischen Handwerk in Böhmen lassen sich von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an auch Beispiele eines solchen in Mähren zur .Seite stellen. So finden sich in Loschitz Glaser, Sackmacher und Lohgerber, in Gewitsch ein Lohgerber, der gleichzeitig fürstlicher Mauteinnehmer ist, in ßternberg wirkte ein Waffenschmied, in Kremsier finden sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts jüdische Seifensieder, in Leipuik wird ein Glaser genannt. In Eibenschitz endlich findet sich ein Töpfer, bei dessen Tod 1699 fl. 13 Gr. hinterblieben waren, woraus geschlossen wird, daß „das jüdische Gewerbe doch mehr als ein bloßer Bettel" war. Aus der Tatsache, daß zu Beginn des 17. Jahrhunderts ein Jude und ein Christ vom Eibenschitzer Stadtrate mit der Einhebung von Wochenmarktabgaben betraut wurden, folgert der Autor, daß diese (Stadt, die im 16. und zu Iteginn des 17. Jahrhunderts ein Hauptsitz der böhmißch-mähTi&chen Brüdergemeinde gewesen ist, „an Beschränkungen jüdischer Erwerbstätigkeit und an judenfeindlichen Ausnahmsgesetzen kein Interesse hatte."36 Es wird auf den Unterschied (zwischen dem an den Kunstbetrieb der Stadt Anschluß findenden jüdischen Handwerk Trägs und dem mährisch-jüdischen hingewiesen, das von „den Bedürfnissen des Landes und der Landbevölkerung" ausging. „Dieser rein auf das Praktische gerichtete Sinn" wird dem Einfluß der Wiedertäufer zugeschrieben, deren Handwerksorganisation die Juden Mährens Gelegenheit hatten, aus unmittelbarer Nähe kennen zu lernen. „Diese Nachbarschaft" habe außerordentlichen Einfluß auf die Entstehung und Entwicklung des jüdischen Gewerbes"37 ausgeübt. Sogar zu Konkurrenzkonflikten mit den Wiedertäufern führte der jüdische Gewerbsfleiß. Für die Verbreitung des jüdischen Handwerks in Mähren bemerkt die zitierte Arbeit eine weitere Stufe darin, daß in .Straßnitz am Ende des 16. Jahrhunderts bereits vier Handwerker angetroffen werden, während im 17. Jahrhundert die Zahl 14 8

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