Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 443)
- Language
- German
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In vereinzelten Fällen setzten sich Pfuscher mit Gewalt solchen Visitationen entgegen. (Ebenda 1825.) (Proß. St.A.) Ein Geselle, der eine kranke Meisterstochter geheiratet hatte, bittet die Zunft, als Geselle zu Hause arbeiten zu dürfen, da er die Frau pflegen müsse. Auch hier erteilt die Zunft die Bewilligung nur dann, „wenn er sich nicht mit der Pfusche rey abgeben werde". Ein Meister wurde angewiesen, ihn nach Möglichkeit mit Arbeit zu versehen. (Ebenda, 1825.) (Proß. St. A.) „Tafelgesellen", die bei einer Witwe, die das Gewerbe ihres Mannes fortführte, als „Werkfübrer" arbeiteten, gaben oft Pfuscher ab, hielten selbst Gesellen und verrichteten auf eigene Faust Arbeit. Auch alt Meister, die nicht mehr arbeitsfähig waren, hielten solche „Tafelschneider", die in der Werkstatt auf eigene Rechnung arbeiteten, dafür aber den Meister aushalten mußten (1825, 1828). Ebenda, 1825, 1828. (Proß. StA.) Im Jahre 1828 war die Zunft wiederum gezwungen, sich an den Magistrat um Schutz gegen Pfuscher zu wenden. „Die gefertigte Schneiderzunft hat wegen dem überhandgenommenen Pfuschen, die sich durch die von den sowohl verheuratheten, hierorts befindlichen 15 Gesellen, als auch von ledigen erleiden muß, schon einmal (in diesem Jahr B. H.) das bittliche Ansuchen gestellt, wo mit von Seite des löbl. Magistrats das Pfuschen denen betreffenden eingestellt, und dieselben auf ihre ordnungsmäßige Pflichterfüllung hingewiesen werden." Der Erlaß des Magistrats gegen die Pfuscherei fruchtet nichts; es wurde nach wie vor weiter gearbeitet. (Reg. Handel u. Gewerbe v. 1828.) Interessant ist auch ein im nächsten Jahre gefaßter Zunftbeschluß, in welchem die Gründe für eine der vielen Abweisungen ausführlich dargelegt werden: „Ohngeachtet der vom Meisterrechtseinwerber ausgewiesenen geforderten Eigenschaften und Fähigkeiten zum Meisterrechte stehen demselben doch wesentliche Hindernisse im Wege, welche billig berücksichtiget werden müssen, vorzüglich aber, weil keine leere Stelle vorhanden, vielmehr die Meisterschaft für den Lokalbedarf hinreichend ist, und def Lokalbedarf bey Polizeygewerben berücksichtigt werden soll. Weiter hat Einwerber nach zünftlicher Aeußerung seit Jahren her sich immer der Arbeit bey der Meisterschaft zu entziehen gesucht, und insgeheim durch Pfuschen die Zunft beunruhigt, und wird daher mit dessen Gesuche ab, und zur ungestöhrten Arbeit bey einem Meister daher zur Geduld gewiesen." (1829.) Ebenda, 1829. (Proß. St. A.) 39) Beschwerde von Schneidern aus Krassitz wegen Konfiskationen durch die Proßnitzer Schneiderzunft. (Einreichs-Rats-Prot. in pol. Folio 248 v. J. 1830.) (Proß. St. A.) *°) Plum. Schloß Reg. Mat. 21 pol. Fas. 8. 41) Plum. Schloß Reg. Mat. 21 Fas. 5. Die Plumenauer Schneiderzunft war eine Sammelzunft, der nicht nur Bewohner des Städtchens Plumenau selbst, sondern auch die Meister der weit verstreut liegenden Gebirgsortschaften angehörten. Diese geben nun (1825) an, daß die Meisterzahl so zugenommen habe, daß die Meisterschaft der Ortschaften Drahan, Hartmanic, Otinoves, Rostein und Bousin, die weit von Plumenau entfernt lagen, im Markt Drahan ein eigenes Mittel errichten wollten. Die Hauptzunft sollte in Plumenau verbleiben, die Filiale für die Gebirgsbewohner in Drahan eingerichtet werden. Es gab damals in diesen 5 Ortschaften schon 29 zünftige Schneidermeister. Das Gesuch wurde aber ebenso, wie das des Marktes Urcic abschlägig erledigt. Auch überwiegen von 1830 an ganz augenfällig Verleihungen von Schneidermeisterbefugnissen (neben Weberbefugnissen) auf dem Lande. Die Ursache hievon dürfte die starke Nachfrage nach Arbeitskräften dieses Gewerbes sein, die von der Stadt (richtiger von dem Ghetto) ausging. (Vgl. Plum. Schloß Reg. Mat. 136 pol. Fas. 22.) «) Slokar, a. a. 0. S. 86 ff. 43) Ebenda, a. a. 0. S. 111 ff. *4) Ebenda, a. a. 0. S. 141. 45) Einreichs-Raths-Prot. in pol. v. 1840, 1846; Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1848. (Proß. St. A.) *6) Es folgt eine Auswahl von Belegen. 1831 „Es dürfte nicht unbekant seyn, daß in Proßnitz die Zahl der Schneidermeister den Ortsbedarf übersteigt, und dennoch wird die ohnehin ohne Erwerb schmachtende Meisterschaft noch durch anderweitige Eingriffe von Landmeistern aber auch von einheimischen Meistern in ihrem Erwerbe so beeinträchtigt, daß es nicht mehr mit Stillschweigen übergangen werden kann, und die Zunft gezwungen ist, gegen diese Verletzung der 439